Bürgermeisterwahl in Meckenheim Streit um abgesetzten BfM-Wahlspot

MECKENHEIM · Kino zeigt Film über BfM-Bürgermeisterkandidat Diefenbach nicht mehr. Unfair, undemokratisch und eventuell sogar rechtswidrig ist nach Auffassung der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM) der Wahlkampf zur Bürgermeisterwahl in Meckenheim.

Entsprechende Vorwürfe haben Pressesprecher Joachim Behne, Bürgermeisterkandidat Reinhard Diefenbach, Fraktionschef Johannes Steger, der stellvertretende Vorsitzende Michael Voßloh und Schatzmeister Reinhard Schiller bei einer Pressekonferenz gegen Meckenheimer Geschäftsleute und den Wahlleiter, den Ersten Beigeordneten Holger Jung, erhoben.

So habe etwa das Adendorfer Kino Drehwerk den Werbespot der BfM abgesetzt, weil Meckenheimer Unternehmer gedroht hätten, selbst keine Werbung mehr zu schalten, wenn der BfM-Wahlspot weiter gezeigt werde.

"Wir ... sehen uns aus ökonomischen Gründen veranlasst, Ihre Werbung nicht mehr weiter auszustrahlen", zitierten die BfM-Vertreter das Kündigungsschreiben des Drehwerks. Das Verhalten der Geschäftsleute, deren Namen der BfM nicht bekannt sind, entspreche dem Straftatbestand der Nötigung, betonte Voßloh.

"Ich wurde keinesfalls genötigt", stellte Kinobetreiber Rudi Knorr auf Anfrage des General-Anzeigers richtig. "Einige Kunden von mir fanden es nicht so toll, dass ich den Wahlwerbespot der BfM im Drehwerk gezeigt habe. Weil ich die Wahrnehmung von politischer Werbung im Kino unterschätzt habe, habe ich mich entschlossen, keinerlei Wahlwerbung mehr zu zeigen und das auch der BfM mitgeteilt. Die meisten Kinos bringen keine politischen Werbespots."

Kritik am Wahlleiter Jung übte die BfM, weil dieser Anwesenheitslisten von der Kandidatenwahl zur Prüfung angefordert hatte. Die Originalliste, die BfM-Vorsitzender Dieter Ohm eingereicht hatte, sei zugleich die Gesamt-Mitgliederliste, die nicht öffentlich sei. Aus der Tatsache, dass die Liste im Rathaus entklammert und neu geklammert worden war, schließen die BfM-Politiker, dass sie wohl kopiert worden sei.

Auch gebe es keinen Grund dafür, die Listen einzusehen. Dies sei im Kommunalrecht nur in Zweifelsfällen vorgesehen. Bei einer einstimmig erfolgten Wahl, zu deren Rechtsmäßigkeit eidesstattliche Erklärungen vorlägen, bedeute Jungs Verhalten eine Verletzung des Wahlgeheimnisses, laut BfM ebenfalls ein Straftatbestand. Eine von Jung an die BfM schriftlich erfolgte Stellungnahme zu den Vorwürfen sei unbefriedigend. Die Kommunalaufsicht sei zur Prüfung eingeschaltet worden.

Überrascht zeigte sich der Erste Beigeordnete Holger Jung, dass die BfM an ihren Vorwürfen festhält. Er glaubte, mit einem Schreiben vom 16. Dezember alles geklärt zu haben. Vorsitzender Dieter Ohm habe ihm das im persönlichen Gespräch signalisiert. "Es wurden keine Kopien gemacht", erklärte Jung.

Das Entfernen der Büroklammern sei Büroroutine. Er habe von allen drei Parteien, die Wahlvorschläge eingereicht hatten, Listen angefordert, um zu kontrollieren, ob die Wähler in Meckenheim gemeldet und damit wahlberechtigt seien. Er bezweifle nicht die eidesstattlichen Erklärungen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Wahlvorgangs bestätigten. Als Wahlleiter sei er zur Vertraulichkeit verpflichtet. CDU und SPD hätten keine Einwände gegen die Kontrolle der Listen erhoben.

Am 26. Januar stellen sich drei Bürgermeisterkandidaten in Meckenheim zur Wahl, BfM-Kandidat Diefenbach, Amtsinhaber Bert Spilles (CDU) und Brigitte Kuchta (SPD).

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