Umweltschutz und Verkehrssicherheit Streusalz ist schädlich

Meckenheim · Bürger sollen im Falle von Eis und Schnee Granulate, Sand oder Splitt streuen.

MECKENHEIM. Die Verwendung von Salz auf Gehwegen ist laut Straßenreinigungssatzung der Stadt Meckenheim grundsätzlich nicht erlaubt. Darauf weist die Stadt hin. Stattdessen soll mit abstumpfenden Mitteln wie Sand, Splitt oder Granulaten abgestreut werden. Nur in besonderen Gefahrensituationen wie bei Eisregen oder auf Strecken mit starkem Gefälle, ist der Einsatz von auftauenden Mitteln erlaubt, sofern die abstumpfende Wirkung anderer Mittel nicht ausreicht. In den vergangenen Jahren sei allerdings zu beobachten, dass Grundstückseigentümer wieder vermehrt Streusalz verwenden, so die Stadt.

Durch Spritzwasser und salzhaltiges Abwasser, das zur Ablagerung von Chloriden in Blättern, Blüten und Trieben führe, würden Bäume und Sträucher geschädigt. Außerdem greife das Salz Schuhe, Kleidung, Straßen- und Fußbodenbeläge, Metall sowie Beton an. Salz, das in die Kanalisation gerät, belastet zudem die Gewässer. Die Stadt Meckenheim bittet daher um entsprechende Beachtung der Vorschriften.

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