Verhandlung am Bonner Landgericht Trio nach Überfall auf Meckenheimer Apotheke verurteilt

Meckenheim/Bonn · Die Räuber verloren bei der Flucht einen Teil ihrer Beute und wurden dadurch schnell gefasst. Für den Überfall auf eine Meckenheimer Apotheke hat das Bonner Landgericht die einschlägig vorbestraften Angeklagten jetzt zu Haftstrafen verurteilt.

Für fünf Jahre, für vier Jahre und neun Monate sowie für zwei Jahre muss ein Trio hinter Gitter, das im Januar dieses Jahres eine Meckenheimer Apotheke überfallen hatte. Wie im Märchen Hänsel und Gretel – nur mit Münzen anstelle von Brotkrumen – hatten zwei der drei Angeklagten (25 und 27 Jahre alt) am Tatabend eine Spur vom Überfallort zur Wohnung des 27-jährigen dritten Beteiligten gelegt, der nun vom Gericht wegen Beihilfe zu einer Strafe von zwei Jahren Haft verurteilt wurde.

Die Nervosität war dem dritten Angeklagten zumindest bei der Urteilsverkündung deutlich ins Gesicht geschrieben: In seiner Wohnung fand die Tat am Abend des Überfalls ihr Ende. Die Ermittler stellten dort Geldscheine und eine schwarze Maske sicher. Der Wohnungsbesitzer war zunächst geflüchtet, konnte aber kurz darauf gestellt werden.

Bei seiner Vernehmung gab er an, zwei Männer, von denen er einen kenne, seien in seine Wohnung gestürmt. Sie hätten behauptet, verfolgt zu werden und wollten die Beute verstecken. Der 27-Jährige zeigte den Polizisten ein Gebüsch, unter dem dann weiteres Geld und Täterkleidung gefunden wurden.

Wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und besonders schwerem Raub beziehungsweise Beihilfe dazu hat die zehnte große Strafkammer die einschlägig vorbestraften Angeklagten nun verurteilt. Das Gericht sah als erwiesen an, dass die beiden schwarz gekleideten und mit Sturmhauben maskierten Haupttäter durch einen Seiteneingang in die Apotheke gestürmt waren, wo sie mehrere Kunden und Angestellte mit Messern bedroht und ausgeraubt hatten. Der Versuch eines der beiden Täter, den Inhaber der Apotheke mit vorgehaltenem Messer dazu zu bringen, den Tresor zu öffnen, scheiterte, weil der Mann, der mit einer Mitarbeiterin nun als Nebenkläger auftrat, sich wehrte. Mit einer Schnittverletzung an der Hand sperrten die Täter ihn schließlich im Labor ein, aus dem Kunden ihn später befreien konnten.

Im Verkaufsraum rissen die Angeklagten dann zwei Kassenschubladen heraus und zwangen eine Mitarbeiterin mit Messergewalt zur Herausgabe des Inhalts der dritten Kasse, bevor sie zu der Wohnung ihres Komplizen flüchteten. Die Erkenntnis, dass der ebenfalls in die Tat involviert war, verdanken die Ermittler dem Geständnis der beiden Räuber. Sie verpfiffen ihren Kumpel nicht nur, sondern belasteten ihn als den eigentlichen Initiator. Dem mochte das Gericht allerdings nicht uneingeschränkt folgen: Dass der Wohnungsbesitzer den Tätern geholfen habe, sei zweifelsfrei bewiesen. Wer von den Dreien indes auf die Idee gekommen sei, die Apotheke zu überfallen, lasse sich nicht zweifelsfrei klären, so das Gericht. Daher gelte die Unschuldsvermutung: „In dubio pro reo“, so der Vorsitzende Richter Marc Eumann.

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