Urteil in Rheinbach Verkehrsrowdy muss 1000 Euro zahlen

Wegen grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Verhaltens ist jetzt ein 30-Jähriger aus Bonn vor dem Amtsgericht Rheinbach zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro verurteilt worden. Außerdem wurde gegen ihn ein Fahrverbot von drei Monaten verhängt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 15. Juni 2012 gegen 5.45 Uhr auf der Autobahn 565 zwischen Bonn und Meckenheim die Fahrerin eines Kleinwagens durch zu dichtes Auffahren bedrängt hatte, bevor er rechts überholte und anschließend knapp vor ihr wieder links einscherte.

Der 30-Jährige wollte sich auf Anraten seines Anwalts nicht zu dem Vorfall äußern, machte aber Angaben zu seiner Person. Er sei als Kassierer bei Spielhallen vor allem im Gebiet zwischen Meckenheim und Bad Neuenahr unterwegs; so auch an dem besagtem Morgen.

Wie die Fahrerin des Kleinwagens, eine 52-jährige IT-Spezialistin, schilderte, sei sie zusammen mit einer Kollegin auf dem Weg zur Arbeit gewesen und habe kurz vor der Ausfahrt Meckenheim/Rheinbach einen Lastwagen überholt, als sie den Wagen des 30-Jährigen im Rückspiegel habe "anfliegen sehen". Dann sei er dicht an ihr vorbei auf die rechte Fahrspur gewechselt. "Ich habe gedacht, gleich knallt es", fügte die Zeugin hinzu. Ihre Kollegin und sie hätten sich sehr erschrocken, und das ein zweites Mal, als sich der Wagen plötzlich wieder vor sie gesetzt habe.

Die 44-jährige Kollegin ergänzte, sie habe sich vor Angst am Beifahrersitz festgehalten. Ein Kollege des Angeklagten, der ihn - wie in der Firma allgemein üblich - aus Sicherheitsgründen zu einem Termin in Bad Neuenahr begleiten sollte, konnte sich nicht an dichtes Auffahren und Rechtsüberholen erinnern. Alles sei ganz normal, so wie immer gewesen, sagte er aus.

Zwar ist der 30-Jährige nicht vorbestraft, dafür lagen dem Gericht zwei Eintragungen im Verkehrszentralregister vor; wegen Telefonierens mit dem Handy während der Fahrt sowie wegen Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 Stundenkilometer.

Für Amtsrichter Jan Fante waren letztlich die Aussagen der beiden Zeuginnen im Kleinwagen ausschlaggebend. Sie hätten den Vorfall glaubhaft geschildert, ohne den Angeklagten willentlich zu belasten. Seine Personalien seien schließlich erst durch das Kennzeichen ermittelt worden, das eine der Frauen noch aufgeschrieben hatte. Zum Glück für alle sei es beim Schrecken am frühen Morgen geblieben, schloss Fante.

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