Reicht eine Stunde für den Friedhofsbesuch? Am Waldfriedhof Meckenheim bleiben Parkplätze für Autos zeitbeschränkt
Meckenheim · Die Meckenheimer Stadtverwaltung wurde gebeten, die Parkzeitbeschränkung von Stellplätzen am Waldfriedhof aufzuheben. Die Verwaltung lehnt das ab – aus Gründen der Fairness.
Auf dem kleineren Parkplatz des Meckenheimer Waldfriedhofs dürfen Besucher ihr Auto auch künftig nur für maximal eine Stunde abstellen. Das schreibt die Stadtverwaltung in einer Stellungnahme zu einer Bürgeranfrage, die in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr auf der Tagesordnung steht.
Der Waldfriedhof verfügt über zwei Bereiche, in denen geparkt werden kann: Nahe der Wendeschleife befindet sich ein größerer Parkplatz, auf dem Besucher ihre Fahrzeuge gebührenfrei und ohne zeitliche Begrenzung abstellen dürfen. Von der Wendeschleife ist es nur noch ein Katzensprung bis zum Friedhofseingang, aber es gibt eine Möglichkeit, mit dem Auto noch näher an die Gräber heranzufahren: Hinter der Friedhofshalle stehen weitere fünf Stellplätze für Mitarbeiter und Besucher zur Verfügung, zwei davon sind Menschen mit Behinderung vorbehalten.
Eine Stunde findet nicht jeder ausreichend
Auf diesem sehr komfortablen und daher besonders beliebten Parkplatz erhebt die Stadtverwaltung ebenfalls keine Gebühren, begrenzt die Parkzeit jedoch mit einer Parkuhrregelung auf maximal eine Stunde am Stück. Einige Bürgerinnen und Bürger finden das offenbar knapp bemessen. Vermutlich sind es ältere Friedhofsbesucher und nicht mehr uneingeschränkt mobile, die am liebsten hinter die Halle fahren und sich für den anschließenden Gang zur Ruhestätte ihrer Verstorbenen und die Grabpflege mehr Zeit lassen würden als die knappe Stunde, bis sie ihr Auto wieder wegfahren müssen.
Die Stadtverwaltung hat diesem Ansinnen nun eine Absage erteilt – aus Gründen der Fairness: Die zeitliche Beschränkung, erklärt der zuständige Fachbereich für Verkehr und Grünflächen, verhindere, dass die Stellplätze von Dauerparkern belegt werden. Das wiederum ermögliche, dass am Tag mehrere Besucher hintereinander beim Friedhofsbesuch von dem kurzen Fußweg profitieren können. Die 60 Minuten als gewählte Höchstdauer erachtet die Verwaltung dazu als „ausreichend“.
Verwaltung: Es gibt genug Ausweichmöglichkeiten
Wer keinen Platz mehr hinter der Halle finde oder wer sich mehr Zeit für den Besuch nehmen möchte, könne auf den größeren und nicht reglementierten Parkplatz an der Wendeschleife ausweichen, argumentiert die Verwaltung. Zudem lägen bislang keine weiteren Beschwerden in dieser Hinsicht vor. „Vor diesem Hintergrund wird von einer Aufhebung der zeitlichen Begrenzung abgesehen“, heißt es daher abschließend.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr tagt zum nächsten Mal in öffentlicher Sitzung am Donnerstag, 2. Februar, um 18 Uhr im Ratssaal des Rathauses.