Beschluss des Meckenheimer Stadtrats Was sich bei der Einwohnerfragestunde für die Meckenheimer ändert

Meckenheim · Bisher wurden von Bürgern bei der Stadt Meckenheim eingereichte Fragen in der Einwohnerfragestunde zu Beginn jeder Ratssitzung behandelt. Das ist nun nicht mehr zwingend so – und wird kritisiert.

Auf Vorschlag von Bürgermeister Holger Jung wird die Geschäftsordnung des Meckenheimer Stadtrates geändert.

Auf Vorschlag von Bürgermeister Holger Jung wird die Geschäftsordnung des Meckenheimer Stadtrates geändert.

Foto: Matthias Kehrein

In Ratssitzungen, nicht nur in Meckenheim, gibt es Einwohnerfragestunden. Dies gibt Bürgern die Gelegenheit, die Stadt betreffende Fragen an die Verwaltung zu richten. Dies kann mündlich in der Sitzung geschehen. Die Fragen können aber auch zuvor schriftlich im Rathaus eingereicht werden. Bürgermeister Holger Jung oder ein Vertreter der Verwaltung beantworten diese Fragen dann öffentlich in der Sitzung. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf eine schriftliche oder elektronische Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache findet nicht statt.

Die Regelung dafür ändert sich aber nun, wie der Stadtrat mit großer Mehrheit gegen fünf Stimmen der Wählergemeinschaft Bürger für Meckenheim (BfM) beschlossen hat. Und zwar folgendermaßen: Schriftliche Fragen müssen spätestens fünf Werktage vor der Ratssitzung im Rathaus eingereicht werden. Und der Fragesteller muss ab sofort persönlich in der Sitzung anwesend sein, was bisher nicht notwendig war. Ist der Fragesteller nicht anwesend, wird die Frage nicht in der Sitzung behandelt. Der Fragesteller erhält aber eine schriftliche Antwort.

Zur Begründung steht im Beschlussvorschlag der Verwaltung, die jüngsten Erfahrungen hätten gezeigt, dass es mehr Vorlaufzeit bedürfe, um sich entsprechend auf die Beantwortung der Bürgerfragen vorzubereiten. Daher die Frist von fünf Tagen vor der Sitzung. Ina Löllgen (Grüne) stimmte dem Verwaltungsvorschlag zu. Sie meinte, der Fragesteller sollte schon in der Ratssitzung da sein. Und zur Fünf-Tages-Frist: Die Verwaltung brauche ausreichend Zeit, um die Bürgerfragen kompetent zu beantworten.

Kritik an „Anwesenheitspflicht“

Besonders die „Anwesenheitspflicht“ für Fragesteller stieß auf Kritik der BfM. Fraktionsvorsitzender Ralf Dieckmann sagte: „Fragen der Bürger müssen öffentlich beantwortet werden, nicht nur in der Niederschrift. Ein solches Vorgehen ist wenig transparent und bürgernah.“ Man könne die Bürger nicht verpflichten, an einer Ratssitzung teilzunehmen.

Die Form der Einwohnerfragestunde werde von den Bürgern bewusst gewählt, da in der Sitzung auch andere Bürger und Medienvertreter anwesend seien und so Öffentlichkeit hergestellt werde, so Dieckmann. Eine Veröffentlichung nur in der Niederschrift der Ratssitzung habe nicht den gleichen Stellenwert. Die Fragestunde habe auch einen informellen Aspekt, der zeitlich wichtig sein könne. Eine Veröffentlichung erst später in der Niederschrift sei nicht bürgernah, so Dieckmann weiter. Und die Einreichungsfrist von fünf Tagen vor der Sitzung verhindere kurzfristige aktuelle Anliegen.

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