Jäger in Alfter und Meckenheim schlagen Alarm Wildernde Hunde reißen Rehe

Alfter/Meckenheim · Jäger in Alfter und Meckenheim schlagen Alarm: In den vergangenen Wochen haben wildernde Hunde in den Wäldern Rehe gejagt und getötet.

Ein Rehbock läuft über ein Feld. In Meckenheim und Alfter sorgen sich Jäger um die Tiere.

Ein Rehbock läuft über ein Feld. In Meckenheim und Alfter sorgen sich Jäger um die Tiere.

Foto: dpa

"In meinem Revier wurden in diesem Jahr bereits drei Rehe gerissen, und zwar von Hunden. Das letzte an der Mirbachstraße. Die Bisse sind eindeutig", sagt Heinrich Langen, Jagdpächter in Alfter. Gemeinsam mit seinem Jagdaufseher hat er die Beute begutachtet und Zweifel ausgeschlossen.

Für die Jäger steht fest: Ihre Geduld ist erschöpft. "Jetzt werden die gesetzlichen Regelungen angewendet. Der Jagdpächter ist berechtigt, nachweislich wildernde Hunde abzuschießen", sagt Langen. Das sei keine Drohung an die Hundebesitzer, vielmehr fordert der Jäger mehr Verantwortungsbewusstsein.

Zwar müssten Hunde auf normalen Waldwegen nicht angeleint werden - aber sobald sie zwei Meter im Wald laufen, gelte Anleinpflicht. Das sei notwendig, denn nur gut ausgebildete Hunde ließen sich zurückrufen, wenn sie einmal Witterung aufgenommen hätten. "Die Hunde jagen das Reh bis vor einen Zaun und reißen es dann. Da haben die Hundehalter oft keine Chance. Ein Hund, der einmal ein Reh oder einen Hasen gejagt hat, wird es immer wieder tun", so Langen.

Er appelliert an die Hundebesitzer, ihre Tiere anzuleinen und sich zu melden, wenn einmal ein Reh gerissen werde. "Es heißt immer, mein Hund tut das nie. Dabei sind die Hunde aber versichert, und die Versicherungen regulieren den Schaden", sagt der Jäger. Bisher habe sich aber noch niemand gemeldet.

Könne der Jäger eine Wilderei nachweisen, könne es ziemlich teuer für den Hundebesitzer werden: Fordert der Jäger ein neues Reh, werden schnell 1500 Euro fällig. Jagdpächter Langen überlegt indes, eine Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Auch in den Wäldern um Meckenheim haben in den vergangenen Tagen offenbar wildernde Hunde ein Reh gerissen.

Eine Spaziergängerin (Name der Redaktion bekannt) war mit Mann und Hund im Wald um Ersdorf unterwegs, als sie eine grauselige Entdeckung machten: "Nahe des ehemaligen Schafsgeländes sah mein Mann etwas Größeres liegen. Wir gingen hin und sahen ein Reh, das in einer großen Blutlache lag und rundherum umgeben war von Fell, dass ihm ausgerissen war."

Die Spaziergänger bemerkten, dass das Reh noch lebte. "Man sah, dass das Tier große Schmerzen hatte. Hin und wieder wurde das Tier von Schauern gepackt", berichtet die Meckenheimerin. Sie rief ihren Tierarzt an, der sie an den Förster verwies. Dieser verständigte den Jäger, der dann auch kurze Zeit später eintraf.

"Das ist jetzt der dritte Fall in 14 Tagen, dass Hunde ein Reh gerissen haben, und besonders schlimm ist, dass zwei davon trächtige Ricken waren. So wurden fünf Lebewesen in zwei Wochen getötet", sagt Theo Raaf. Der Jäger appelliert wie sein Kollege in Alfter eindringlich an die Hundehalter, ihre Tiere an der Leine zu halten.

Gerade in dieser Zeit ruft Raaf zur Verantwortung auf: Die Rehe kämen derzeit aus dem Wald auf die Felder, um frisches Grün zu fressen. "Dann werden sie von den Hunden über die Plantagen bis zu den Zäumen und Gittern gehetzt und brechen sich dort das Genick", sagt der Jäger. Dabei verendeten die Tiere schmerzvoll.

Die Jäger bitten Spaziergänger um Hilfe. Wer herrenlose Hunde entdeckt, möge sich melden, ebenso wie Besitzer, deren Hunde ein Tier gerissen haben: Heinrich Langen unter der Rufnummer 02222/3542 und Theo Raaf unter der Rufnummer 02225/3938.

Kurz gefragt

Rita Reichard ist Rechtsanwältin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Anke Vehmeier sprach mit ihr über Versicherungsschutz für Hundehalter.

Wer braucht eine Hundehaftpflicht?
Rita Reichard: Jeder Hundebesitzer sollte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung haben.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Reichard: Die Summe sollte drei Millionen Euro betragen.

Wann zahlt die Versicherung?
Reichard: Das hängt ab von den Versicherungsbedingungen, die von Versicherer zu Versicherer variieren. Ausgeschlossen können zum Beispiel Schäden an Mietwohnungen sein. Grundsätzlich zahlt die Versicherung für alle Personen- und Sachschäden, die durch den Hund verursacht werden, unabhängig davon, ob den Hundehalter ein Verschulden trifft oder nicht. Achtung: Eine private Haftpflichtversicherung reicht nicht aus. Diese umfasst nur Kleintiere wie Katzen oder Vögel.

Wie ist das bei "Wilderei"?
Reichard: Die Versicherung zahlt in der Regel auch bei Wilderei, aber auch hier lohnt sich ein Blick in die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Wie muss ich mich als Hundehalter verhalten?
Reichard: Bezogen auf Jagdwilderei sollte ich, sofern ich das überhaupt mitbekomme, dass mein Hund etwa ein Reh gerissen hat, mich an den Jagdpächter wenden, damit der Schaden ersetzt wird. Das Reißen von Jagdwild kann nämlich den Tatbestand der Jagdwilderei gemäß Paragraf 292 Strafgesetzbuch erfüllen. Natürlich nur bei Vorsatz, was im Einzelfall zu prüfen ist.

Bei jedem durch meinen Hund verursachten Schaden sollte ich bei Verletzung einer Person dieser helfen, indem ich etwa für ärztliche Versorgung sorge. Auf jeden Fall die Personalien austauschen und der Person mitteilen, dass ich eine Hundehalterhaftpflichtversicherung habe, die den Schaden übernimmt, um unnötigen Ärger zu vermeiden.

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