Gericht: Anklage gegen 35-Jährigen Opfer ist nach Stich in den Hals querschnittgelähmt

Euskirchen/Bonn · Bonner Staatsanwaltschaft klagt 35-Jährigen wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung an. Der Bauarbeiter hatte bei einem Streit einem 38-Jährigen mit einem Messer in den Hals gestochen, und seitdem ist Mann querschnittgelähmt.

 Die Bonner Staatsanwaltschaft klagt einem 35-Jährigen wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung an.

Die Bonner Staatsanwaltschaft klagt einem 35-Jährigen wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung an.

Foto: picture alliance / dpa

Was ein 35-jähriger Kneipengast im Streit einem anderen Besucher des Lokals am 27. September mit dem Messer angetan haben soll, hat für das Opfer verheerende Folgen: Der Bauarbeiter stach seinem Opfer in den Hals, und seitdem ist der 38-Jährige querschnittgelähmt. Davon ist die Bonner Staatsanwaltschaft überzeugt und hat den 35-Jährigen nun angeklagt.

Wie Behördensprecher Robin Faßbender gestern mitteilte, wirft sie dem Mann nicht nur versuchten Totschlag, sondern tateinheitlich auch schwere Körperverletzung vor – einen Tatbestand, der nach dem Gesetz dann verwirklicht ist, wenn das Opfer so verletzt wird, dass es „in Lähmung oder Behinderung verfällt“. Und das, so Oberstaatsanwalt Faßbender, sei in diesem Fall eingetreten.

Wie der Ankläger erklärte, geschah die Tat am morgens gegen sieben Uhr. Sowohl der 35-jährige Bauarbeiter als auch sein späteres Opfer hatten sich in der Gaststätte aufgehalten. Laut Anklage kannten sich die beiden nicht. Weil der 35-Jährige mit der Zeit immer aggressiver und verbal ausfallender geworden sein soll, forderte ihn die Bedienung dann um sieben Uhr auf, das Lokal zu verlassen. Und verlieh ihrer Aufforderung, so Faßbender, mit einem Baseballschläger in der Hand entschieden Nachdruck.

Der 35-Jährige kam der Aufforderung schimpfend nach. Doch draußen vor der Tür wurde er laut Anklage in seiner Aggressivität zur Gefahr: Denn auch der 38-jährige Gast verließ die Gaststätte und geriet mit dem Angeklagten in eine verbale Auseinandersetzung. Dabei aber blieb es der Anklage zufolge nicht.

Denn plötzlich soll der 35-Jährige ein Messer gezogen und es dem 38-Jährigen in den Hals gestoßen haben. Das Opfer stürzte laut Anklage sofort zu Boden. Doch der 35-Jährige ließ Faßbender zufolge nicht von dem Verletzten ab und musste von Zeugen mit Gewalt davon abgehalten werden, weiter auf den am Boden Liegenden einzustechen. Schließlich flüchtete der Angeklagte. Er wurde noch am selben Tag gegen 16 Uhr festgenommen. Da ergab eine Blutprobe 0,12 Promille. Der Ermittlungsrichter schickte ihn in Untersuchungshaft. Das Messer wurde nicht gefunden, und der 35-Jährige bestreitet laut Anklage die Stiche.

Der 38-Jährige aber wurde so schwer am Rückenmark verletzt, dass ihn auch eine sofortige Operation nicht vor einer irreversiblen Querschnittlähmung bewahren konnte. Der Mann, der ihm das laut Anklage antat, muss sich demnächst vor dem Bonner Schwurgericht verantworten.

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