In Sauna mit Mülleimer-Deckel zugeschlagen Profi-Boxer nach Berufung in Euskirchen freigesprochen

Euskirchen · Vor dem Euskirchener Amtsgericht war der 34-jährige Profiboxer noch zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er einen alkoholisierten Saunagast bewusstlos geschlagen hatte. Jetzt wurde er vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.

 Am Amtsgericht Euskirchen wurde ein Boxer zunächst wegen Körperverletzung verurteilt, aber jetzt wieder freigseprochen.

Am Amtsgericht Euskirchen wurde ein Boxer zunächst wegen Körperverletzung verurteilt, aber jetzt wieder freigseprochen.

Foto: dpa

„Es gibt Zweifel in allen Richtungen“, sagte Berufungsrichter Nicolaus Alvino. Gerade eben hatte er einen 34-jährigen Profiboxer vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. In erster Instanz war der Mann noch vor dem Amtsgericht Euskirchen zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Im Zweifel für den Angeklagten ist aber ein Rechtsgrundsatz, der auch im vorliegenden Fall Anwendung finden musste.

Der Boxer hatte im August vergangenen Jahres einen anderen Gast einer Euskirchener Sauna mit dem hölzernen Deckel eines Mülleimers derart schwer an der Stirn verletzt, dass dieser mehrere Wochen mit gravierenden Verletzungen in einem Krankenhaus verbringen musste. Das Opfer, ein promovierte Mediziner, wollte mit einigen Freunden die Geburt seiner Tochter feiern, pöbelte aber volltrunken derart übel in der Sauna herum, dass sich andere Gäste beschwerten und eine Angestellte dem 36-Jährigen ein Hausverbot erteilte.

Offenbar hatte sich der Mann bereits mehrfach übergeben und einen seiner Freunde massiv mit einem nassen Badetuch geschlagen. Unter dem Vorwand, sein Handtuch vergessen zu haben, kehrte der Mann allerdings noch einmal in den Saunabereich zurück, was dann den Boxer auf den Plan rief.

„Dann geschahen Dinge, die höchst unerfreulich sind“, so der Richter in seiner Urteilsbegründung: Dass die beiden schnell aneinander gerieten stand außer Frage. Der Niedergeschlagene hatte allerdings angegeben, dass die Sache bereits geklärt gewesen und er auf dem Rückzug gewesen sei. Der Boxer hingegen hatte ausgesagt, dass sich der Mann um die zunächst zwischen ihnen stehende, schlichtende Mitarbeiterin herumbewegt und ihn bedroht habe. Er habe sich in dieser Situation nicht anders zu helfen gewusst, als mit dem bereits in seinen Händen befindlichen Deckel zuzuschlagen. Diese Version des Angeklagten ist plausibel und konnte schließlich nicht widerlegt werden. 

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