Kommentar zur Situation im WFEG-Aufsichtsrat Legal ist nicht gleich legitim

Meinung | Rheinbach · Seit 18 Jahren ist Raffael Knauber Erster Beigeordneter der Stadt Rheinbach, seit zwei Jahren im Nebenjob auch Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung. Dort seinen Sohn mit einem Job auszustatten mag zwar legal sein, ist aber nicht legitim, findet GA-Redakteur Mario Quadt.

 Raffael Knauber nimmt Stellung zum Vorwurf der Vetternwirtschaft.

Raffael Knauber nimmt Stellung zum Vorwurf der Vetternwirtschaft.

Foto: Axel Vogel/AXEL VOGEL

Keine Frage, Raffael Knauber sieht sich als Bauernopfer einer Entwicklung, die die Rheinbacher Politik seit mehr als drei Jahren in ihren Grundfesten erschüttert. Der interne Streit in der CDU-Fraktion mag zwar nach den krachenden Abstimmungsniederlagen des Lagers um Silke Josten-Schneider bei der Aufstellungsversammlung und den anschließenden Parteiaus- sowie Übertritten zur UWG ausgestanden sein: Im Aufsichtsrat der WFEG gehen die Ränkespiele munter weiter.

Es verwundert sehr, dass der vom Aufsichtsrat mehrheitlich zum Rücktritt gedrängte nebenamtliche Geschäftsführer sich nicht die Frage gestellt hat, ob die juristisch nach seinem Dafürhalten legale Einstellung seines Sohnes auch legitim ist? Die umstrittene Personalentscheidung hat der Reputation Knaubers schweren Schaden zugefügt. Aber auch Mitglieder des Aufsichtsrates müssen sich dem Vorwurf stellen, ob Geheimnisverrat das rechte Mittel ist um einen einen Geschäftsführer im Nebenamt aus dem Job zu drängen.

Knaubers Satz, er würde seine Entscheidung wieder genauso treffen, gibt zu denken. Der Jurist sieht sich im Recht – und was die Paragrafen des WFEG-Gesellschaftsvertrag anbelangt, scheint er Recht zu haben. Bleibt der Vorwurf der Vetternwirtschaft: Es ist schlechter Stil, wenn der Vater qua Amt seinem Sohn einen Job zuschustert.

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