Wirtschaftsförderung in Rheinbach Raffael Knauber prüft Strafanzeige

Rheinbach · WFEG-Geschäftsführer Raffael Knauber verteidigt die Einstellung seines Sohnes. Da Mitglieder des Aufsichtsrates Interna des Gremiums öffentlich gemacht haben, prüft Raffael Knauber, ob er Strafanzeige stellt.

 Raffael Knauber nimmt Stellung zum Vorwurf der Vetternwirtschaft.

Raffael Knauber nimmt Stellung zum Vorwurf der Vetternwirtschaft.

Foto: Axel Vogel

Behält Raffael Knauber seinen Posten als Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft (WFEG) oder endet seine Berufung zum 31. Oktober? Über diese Frage wird der der Stadtrat in seiner letzten Sitzung vor der Kommunalwahl am Montag, 30. August, entscheiden.

Insbesondere wegen Knaubers Personalentscheidung, seinen Sohn in die WFEG einzustellen, hatte der Aufsichtsrat dem Ersten Beigeordneten der Stadt das Misstrauen ausgesprochen. Knauber ist seit Juli 2018 im Nebenamt Geschäftsführer der WFEG.

Die Kritik seitens einer Mehrheit im Kontrollgremium sieht der 63-jährige Knauber vor einem ausschließlich „politischen Hintergrund“. Wie der der promovierte Jurist am Mittwoch bei einer Pressekonferenz im Gründer- und Technologiezentrum erklärte, sei die kritisierte Stellenbesetzung „im Einklang mit allen rechtlichen Vorschriften“ der WFEG vollzogen worden.

Anders als von einer Mehrheit im Aufsichtsrat behauptet, bestehe laut Knauber bei der auf ein Jahr befristeten Stelle für seinen Sohn „keine Zustimmungspflicht des Aufsichtsrates“. Der Filius sei nicht mit einer Leitungs- oder Führungsfunktion betraut worden. Wäre dies der Fall, hätte das Kontrollgremium seine Zustimmung geben müssen.

Im Frühjahr mussten Stellen nachbesetzt werden

Die Einstellung von Manuel Knauber sei nicht aufgrund seines Namens, „sondern ausschließlich wegen seiner Qualifikation erfolgt“, erklärte Raffael Knauber. Nach der überraschenden Kündigung von gleich zwei Mitarbeiterinnen zum 31. März habe inmitten der Beschränkungen der Corona-Pandemie rasch eine Stellennachbesetzung erfolgen müssen. Die WFEG habe nach den beiden Kündigungen rasch ein Anforderungsprofil für eine Stelle erarbeitet, die die Gesellschaft insbesondere auf dem digitalen Felde weiterbringen soll, während gleichzeitig die zweite Stelle eingespart wird.

Bonner Kanzlei legt Rechtsgutachten vor

Bestätigt in seiner Rechtsauffassung fühlt sich Knauber durch ein juristisches Gutachten der Bonner Rechtsanwaltskanzlei Roos, Nelskamp, Schumacher und Partner, das dem General-Anzeiger vorliegt. Demnach sei die Einstellung von Knauber Junior, anders als von Mitgliedern des Aufsichtsrates dargestellt, kein Verstoß gegen den Gesellschaftsvertrag der WFEG. Ebenso werde mit dem Vertragsabschluss nicht gegen die Geschäftsordnung des Gesellschaftsvertrags verstoßen, teilte Arbeitsrechtler Christoph Roos mit.

Der befristete Arbeitsvertrag bewege sich „im Rahmen der bei der WFEG bestehenden beziehungsweise vor Kurzem beendeten Arbeitsverträge“. Ferner verfüge Manuel Knauber „vor allem über die für die Stelle notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse“, heißt es in der von der WFEG beauftragten Expertise. Und: „Durch die Einstellung meines Sohnes ist der Gesellschaft kein Schaden entstanden“, sagte Knauber. Im Gegenteil: Diese habe in kürzester Zeit Erfolge aufzuweisen, wie die Erstellung einer neuen Internetseite der WFEG oder die Organisation der – wegen Corona – ersten WFEG-Ausbildungsmesse in digitaler Form.

Knauber: „Ich würde die Entscheidung wieder genauso treffen“

Scharf kritisierte Knauber, dass Aufsichtsratsmitglieder erneut interne Unterlagen aus den nicht-öffentlichen Sitzungen an die Öffentlichkeit weitergaben – so auch nach der jüngsten Aufsichtsratssitzung im Juli. „Dabei handelt es sich um einen Straftatbestand“, erklärte der Jurist. Er prüfe nun, ob er Strafanzeige gegen einzelne Aufsichtsratsmitglieder stellen werde. „Ich weiß, wer es gemacht hat“, sagte er. Einen oder mehrere Namen nannte er allerdings nicht.

Aktuell gehören dem Gremium neben Bürgermeister Stefan Raetz (CDU) zwei Vertreter örtlicher Banken sowie die sechs Ratsmitglieder Ute Krupp (SPD), Silke Josten-Schneider, Hinrich Kramme (beide früher CDU, jetzt UWG), Heribert Schiebener (Grüne), Karsten Logemann (FDP) und Jörg Meyer (UWG) an. Die politischen Querelen im Aufsichtsrat sieht Knauber, selbst CDU-Mitglied, darum im Lichte der Kommunalwahl. „Mir war klar, dass es zu Diskussionen kommen könnte. Ich würde die Entscheidung wieder genauso treffen“, sagte Knauber.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort