Prozess in Rheinbach 19-Jähriger aus Swisttal wegen Drogenbesitzes verwarnt

RHEINBACH · Wegen des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in 40 Fällen ist ein 19-Jähriger aus Swisttal jetzt vor dem Rheinbacher Amtsgericht verwarnt worden. Außerdem muss er in den nächsten vier Monaten 80 Sozialstunden leisten und seine ambulante Therapie fortsetzen.

Der junge Mann hatte gleich zu Beginn der Verhandlung gestanden, im Zeitraum zwischen August 2012 und Ende Februar 2013 regelmäßig Amphetamine und Cannabis konsumiert zu haben: Dabei handelte es sich um Mengen von jeweils einem Gramm zum Preis von zehn Euro sowie um ein Gramm Marihuana für 15 Euro.

Gekauft habe er den Stoff damals bei einem Freund, der im selben Ort wohnte, fügte der 19-Jährige hinzu. Bei seiner polizeilichen Vernehmung am 13. September 2013 hatten die Beamten aufgrund seiner Angaben insgesamt 54 Drogenkäufe errechnet. Amtsrichter Jan Fante ließ es allerdings bei den 40 Fällen bewenden, an die sich der Angeklagte selbst noch erinnern konnte.

Der junge Mann lasse ernsthaft erkennen, dass er in Zukunft wirklich drogenfrei bleiben wolle. Er habe sich von Juni bis Oktober vergangenen Jahres in einer Fachklinik in Hürth einer mehrere Monate dauernden, stationären Therapie unterzogen und gehe regelmäßig zur Nachsorge. Die Entscheidung, in seinem Fall Jugendstrafrecht anzuwenden, begründete das Gericht damit, dass der 19-Jährige im Haushalt seiner Mutter lebe und noch keine berufliche Perspektive habe.

Der Angeklagte akzeptierte das Strafmaß sofort: "Ich will mein Leben wieder in den Griff kriegen. Drogen kann ich mir dabei nicht mehr leisten", sagte der 19-Jährige zum Abschluss.

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