Prozess 19-jähriger Rheinbacher wird wegen Nötigung verurteilt

RHEINBACH · Wegen Nötigung ist jetzt ein 19-Jähriger aus Rheinbach vor dem dortigen Amtsgericht zu einer Jugendstrafe von 150 Sozialstunden verurteilt worden, die er innerhalb von fünf Monaten ableisten muss. Außerdem wurde er von Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert ausdrücklich verwarnt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Heranwachsende am 30. November 2011 eine 13-Jährige in einem Treppenhaus belästigt und ihr den Weg versperrt hat, als sie ihm zu entkommen versuchte. Der 19-Jährige hatte die Tat schon am ersten Verhandlungstag bestritten (der General-Anzeiger berichtete) und zwei Zeugen benannt. Dabei handelt es sich um eine Freundin der 13-Jährigen und den Wehrführer der Rheinbacher Jugendfeuerwehr. Die beiden wurden gestern Mittag unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört.

Ihre Aussagen griffen sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger in ihren Plädoyers auf. Allerdings mit entgegengesetzten Ergebnissen. Während der Staatsanwalt die Aussage der Jugendlichen - der Angeklagte, mit dem sie zuvor einmal gut befreundet gewesen war, habe sie selbst fünf oder sechs Mal an Brust und Po gepackt - als wichtiges Indiz für die Schuld des Angeklagten ansah, wollte der Anwalt dies so nicht gelten lassen.

Er zweifelte angesichts des Alters der Mädchen an der Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen. Auch der Wehrführer der Rheinbacher Jugendfeuerwehr habe nicht bestätigen können, dass der 19-Jährige dort schon vor Jahren jüngere Mädchen bedrängt haben soll. Letztlich, so fuhr der Verteidiger fort, sei auch das geplatzte Alibi seines Mandanten nicht zu überschätzen.

Gegenüber der Polizei hatte der Angeklagte erklärt, er sei am Tattag mit der Familie eines Freundes zusammen in Euskirchen einkaufen gegangen. Bei der Überprüfung der Zeugenaussagen stellte sich jedoch heraus, dass die Familie sich genau um eine Woche "vertan" hatte. Die Familie, so erklärte der Verteidiger, habe dies vor Gericht glaubhaft beteuert.

Für die Staatsanwalt stellte sich dieser Sachverhalt völlig anders dar. "Die Zeugen waren so einfältig, nicht damit zu rechnen, dass die Polizei ihre Angaben überprüfen würde. Auch die Aussage der Mutter sei zweifelhaft: "Wer bitte geht zur Vorbereitung einer Karnevalssitzung, wenn so schwere Vorwürfe gegen den eigenen Sohn im Raum stehen?"

Das habe auch ihn irritiert, erklärte der Richter bei seiner Urteilsbegründung. Doch ob man der Mutter nun glaube oder nicht - ihr Sohn habe ein ernst zu nehmendes Problem, das behandelt werden müsse. Schulte-Bunert: "Da stimmt etwas nicht bei Ihnen."

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