Amtsgericht in Rheinbach 21-Jähriger muss 510 Euro Geldstrafe zahlen

RHEINBACH · Weil er ohne gültiges Kennzeichen und ohne Haftpflichtversicherung gefahren ist, musste sich ein 21-Jähriger aus Mechernich jetzt vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten.

Der junge Mann, der zurzeit eine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker absolviert, war am 3. Juli 2013 gegen 16.20 Uhr auf dem Parkplatz eines Rheinbacher Baumarktes von der Polizei angehalten worden. Die Beamten waren durch den lauten Auspuff auf sein Auto aufmerksam geworden. Der 21-Jährige hatte schließlich den Wagen dort stehen lassen müssen, da er ohne Versicherungsschutz nicht weiterfahren dürfe.

Zwar erklärte sich der Angeklagte schließlich bereit, wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 17 Euro (insgesamt 510 Euro) zu bezahlen. Allerdings sei er damals davon überzeugt gewesen, er dürfe mit der sogenannten EVB-Nummer - der elektronischen Versicherungsbestätigung - zumindest zur Zulassungsstelle fahren, und dorthin habe er an besagtem Tag auch fahren wollen. Das abgelaufene Kennzeichen habe er nach der nicht bestandenen TÜV-Prüfung nur vergessen vom Fahrzeug abzumontieren.

Zwar hatte der Angeklagte schon viermal vor Gericht gestanden, war aber nur einmal - im Juli 2011 - wegen fahrlässiger Körperverletzung zu Sozialstunden verurteilt worden.

Zwar äußerte Amtsrichter Jan Fante nur wenig Verständnis dafür, dass der Angeklagte ein ihn entlastendes Schreiben der Versicherung angeblich nicht beibringen könne, ließ es aber bei einer pro Tagesatz von 30 auf 17 Euro verminderten Geldstrafe bewenden.

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