Vor Gericht in Rheinbach 29-Jähriger war ohne Führerschein unterwegs

Rheinbach · Weil er ohne Führerschein erwischt worden war, sollte ein 29-Jähriger eine Geldstrafe zahlen. Dagegen erhob er am Rheinbacher Amtsgericht Enspruch – allerdings nur mit teilweisem Erfolg.

 Der 29-Jährige hatte den Führerschein schon Jahre zuvor abgegeben müssen.

Der 29-Jährige hatte den Führerschein schon Jahre zuvor abgegeben müssen.

Foto: dpa

Weil er mit einem Kastenwagen „zügig“ unterwegs war und bei der Ausfahrt aus einem Kreisel nicht geblinkt hatte, war ein 29-jähriger Meckenheimer Ende Mai vergangenen Jahres einer Polizeistreife in Rheinbach aufgefallen. Die Beamten folgten dem Fahrzeug und forderten den Fahrer zum Anhalten auf – was dieser ignorierte. Erst in einer Sackgasse stoppte er, sprang bei laufendem Motor aus dem Fahrzeug, rannte eine Treppe hinunter und verschwand auf der darunter liegenden Schützenstraße.

Allerdings: In dem Kastenwagen, dessen Schlüssel er stecken ließ, lag ein Dokument der Straßenverkehrsbehörde: Ein Antrag auf Wiedererteilung der entzogenen Fahrerlaubnis aus dem Jahr 2018 war abgelehnt worden.

Der Name des Adressaten war identisch mit dem des Fahrzeughalters, wie eine Halterabfrage der Polizeibeamten für den Kastenwagen ergab. Und so erging gegen den 29-Jährigen ein Strafbefehl über 25 Tagessätze zu je 35 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Dagegen erhob er allerdings Einspruch, weil er „nicht gefahren“ sei, wie sein Verteidiger in der Verhandlung vor dem Strafgericht des Rheinbacher Amtsgerichts erklärte. Dass er keinen Führerschein besitzt, räumte der 29-Jährige ein, der nach seinen beiden abgeschlossenen Ausbildungen zum Werkzeugmacher und Mechatroniker und einer Tätigkeit als Helfer in einem Dachdeckerbetrieb nun arbeitssuchend ist. „Am Geld gescheitert“ sei auch die für die Wiedererteilung des Führerscheins angeordnete Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).

Ein Polizeibeamter identifzierte den Fahrer vor Gericht

Ein 48-jähriger Polizeibeamter erkannte den Angeklagten „zu hundert Prozent“ als den flüchtigen Fahrer des Kastenwagens, während seine 28-jährige Kollegin sich nicht ganz sicher war.

Anders als sein Verteidiger sahen Staatsanwalt und Strafrichter den Angeklagten am Ende eindeutig als Fahrer identifiziert an. Wegen dessen schwieriger wirtschaftlicher Situation wurde die Geldstrafe dann aber auf 30 Tagessätze zu je zehn Euro heruntergesetzt. Die Kosten des Verfahrens und seines Anwalts muss der Angeklagte aber dennoch selbst tragen.

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