Prozess vor Rheinbacher Amtsgericht 30-Jähriger ignorierte Kontaktverbot - Geldstrafe

Rheinbach · Wegen mehrfachen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz musste sich jetzt ein 30-Jähriger erneut vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten.

Der Mann war dort im Mai 2012 zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte es aber auch danach nicht unterlassen, seiner ehemaligen Lebensgefährtin und Mutter der gemeinsamen, sieben Jahre alten Tochter aufzulauern und sie zu belästigen. Jetzt muss er dafür eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro zahlen.

Verhandelt wurden diesmal vier Fälle im Zeitraum zwischen dem 8. Juni und 4. September 2012. Und dies trotz eines vom Familiengerichtes im Dezember 2010 verhängten Kontaktverbots, das es dem 30-Jährigen untersagte, seiner Ex-Freundin näher als 20 Metern zu kommen, sie anzurufen, ihr SMS oder Mails zu schicken.

Die beiden hatten sich 2004/2005 kennengelernt, waren zusammen nach Meckenheim gezogen und wurden kurze Zeit später Eltern. 2010 trennte sich das Paar. Der Angeklagte beteuerte, es gehe ihm bei allem, was er tue, nur darum, Kontakt zu seinem Kind zu halten, das auch mit ihm zusammen sein wolle.

Er beschuldigte die Mutter, ihm den Kontakt zu seiner Tochter zu verweigern; besonders seit sie nun wieder einen Freund habe. Ein Vorfall aus der Anklageschrift ereignete sich am 8. Juni gegen 12 Uhr in einem Schuhgeschäft. Er habe dort Sandalen für das Mädchen kaufen wollen, als die Kleine plötzlich vor ihm gestanden und sich an ihn geklammert habe.

"Ich kann doch mein Kind nicht wegstoßen, nur weil die Mutter gerade in der Nähe ist", erklärte der 30-Jährige. Die Geschädigte wollte nach eigenen Angaben - mit Rücksicht auf das Mädchen - keine Szene machen und ließ zu, dass der Angeklagte seiner Tochter die Schuhe kaufte. Zu einem weiteren Zusammentreffen kam es am 4. September, als der Angeklagte seine Tochter bei der Oma - der Mutter seiner Ex-Freundin - abgeholt und sie dort am Abend zurückgebracht hatte.

Zusätzlich zu den drei geschilderten Fällen soll der 30-Jährige zwei Freundinnen seiner früheren Lebensgefährtin am 17. Juni gegen 10.50 Uhr genötigt haben, in dem er mit seinem Wagen frontal auf das Auto der beiden zukam und die Frauen auf einen Bürgersteig ausweichen mussten. Der Angeklagte bestritt die Tat und erklärte, zur Tatzeit zu Hause gewesen zu sein.

Während der Verteidiger von einer Taktik ständiger "Nadelstiche" seitens der Ex-Freundin sprach, beschrieb deren Anwältin, dass die junge Frau nach wie vor Angst habe ans Telefon und aus dem Haus zu gehen. Ständig müsse sie damit rechnen, dass er ihr irgendwo auflauere.

Das Gericht sah es letztlich als erwiesen an, dass der Angeklagte offenbar weder willens noch in der Lage sei, sich an das Kontaktverbot zu halten und wieder mehrfach gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen habe. Zusätzlich zur Geldstrafe verhängte es wegen des mehr als riskanten Fahrmanövers ein Fahrverbot von einem Monat.

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