Verschmähte Liebe in Rheinbach 34-Jähriger verschickt trotz Kontaktverbots massenhaft E-Mails

RHEINBACH · Ein Rheinbacher Strafrichter verurteilt einen 34-Jährigen, der zurzeit ohnehin im Gefängnis sitzt, zu einer Haftstrafe von acht Monate ohne Bewährung.

 Ein Mann wurde vom Gericht in Rheinbach verurteilt. (Symbolbild)

Ein Mann wurde vom Gericht in Rheinbach verurteilt. (Symbolbild)

Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

Zwei Anklagen hatte die Staatsanwaltschaft in einem Verfahren gegen einen Rheinbacher vorzutragen, der ohnehin noch bis September in Köln im Gefängnis sitzt. In der ersten Anklage ging es darum, dass der 34-Jährige neun Mal gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen hat, und eine Frau trotz gerichtlichen Verbots mit Handynachrichten belästigt hatte. Bei der zweiten Anklage musste der Staatsanwalt 50 Tatvorwürfe vortragen. 43 Mal hatte der Angeklagte eine Frau per E-Mail beleidigt und ihr Gewalt angedroht.

Unter anderem hieß es in den Mails: „Sie sind krank, man müsste Sie zusammenschlagen“ und „Sie gehören zu Tode getreten“. In sechs Mails schrieb der Mann ähnliches an einen Polizisten und die Frau, die seine vorgebliche Liebe nicht erwiderte. „Das ist die längste Anklage, die ich hier jemals gehört habe“, sagte der Strafrichter nach gut einer halben Stunde. Als der Verteidiger die Richtigkeit der Vorwürfe bestätigte, fiel ihm sein Mandant ins Wort und behauptete, die Zitate seien aus dem Zusammenhang gerissen. Da sei „nicht ordentlich ermittelt“ worden, außerdem sei er vor dem Landgericht Bonn zu einer Aussage erpresst worden.

Laut Richter sind die E-Mails an Tagen geschrieben worden, an denen der Mann nicht inhaftiert war. Den Duktus der Schreiben kenne er zum Teil seit zehn Jahren aus Aussagen früherer Verfahren. Den Redefluss des Angeklagten bremste das nicht. Das Amtsgericht Rheinbach habe ihn 14 Mal eingesperrt, was er für falsch halte. Ein psychologisches Gutachten bescheinigt dem Angeklagten, dass sein „Lebensinhalt stalking“ sei, es bestehe ein erhöhtes Risiko einer Zwangsstörung. Der Mann leide unter Wahnvorstellungen und Verschwörungstheorien gegen ihn. Nach dem Urteil des Strafrichters wird der nun acht weitere Monate im Gefängnis verbringen, denn Bewährung gab es nicht.

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