Prozess in Bonn 39-Jähriger stellt Sex-Videos seiner Geliebten ins Internet

RHEINBACH/BONN · Nach der Verurteilung in Rheinbach, wurde die Berufung des 39-jährigen Angeklagten nun abgelehnt. Der Mann muss die verhängte Geldstrafe von 140 Tagessätze zu je 15 Euro zahlen. Er hatte Videos seiner Affäre ins Internet gestellt.

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Die Aufnahmen seien eigentlich nur für ihn selbst gewesen – das zumindest sagte ein 39-Jähriger seiner Affäre, die er mehrfach beim Liebesspiel gefilmt hatte. Anstatt sie für den eigenen Gebrauch zu nutzen, hat der Mann die Videos aber auf ein einschlägiges Internetportal hochgeladen. Deshalb wurde er im September vergangenen Jahres vom Amtsgericht Rheinbach wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs zu einer Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt.

Weil Geldstrafen mit mehr als 90 Tagessätzen in das Führungszeugnis aufgenommen werden, ist der 39-Jährige in Berufung gegangen, um nicht als vorbestraft zu gelten. Die 6. Kleine Strafkammer des Bonner Landgerichts sah allerdings keinen Grund, das Urteil des Amtsgerichts abzuändern. Deshalb zog der Mann die Berufung schließlich selbst zurück.

Der Familienvater, der insgesamt drei Kinder hat, lernte seine Affäre im September 2015 kennen. Nach den ersten drei bis vier Treffen soll er dann begonnen haben, die Frau beim Liebesspiel mit seinem Mobiltelefon zu filmen. Zwar soll diese sich dabei nicht ganz wohlgefühlt haben, weil die Aufnahmen nach Beteuern des 39-Jährigen aber nur für den eigenen Gebrauch seien, habe sie das Filmen schließlich hingenommen.

33 Videos auf Internetportal hochgeladen

Ohne Rücksprache mit seiner Auserwählten hat der Mann 33 Videos auf einem einschlägigen Internetportal hochgeladen. Ende 2016 flog der Familienvater schließlich auf.

Die Folgen für die Frau sind immens: Laut Rheinbacher Urteil soll sie seitdem an Schlafstörungen und Depressionen leiden, sogar Selbstmordgedanken habe sie gehabt. Deshalb befinde sie sich mittlerweile in psychiatrischer Behandlung. Zwar löschte der 39-Jährige die 33 Videos wieder, mittlerweile sind sie jedoch schon mehrfach kopiert und anderweitig verbreitet worden.

Deshalb sei die Frau in großer Sorge, dass Familienangehörige und Freunde darauf stoßen könnten. Laut damaligem Urteil habe sich der Mann zwar geständig gezeigt, sei vor Gericht jedoch „seltsam teilnahmslos“ und „ohne Reue“ aufgetreten – aufrichtig entschuldigt habe er sich nicht.

Vor dem Landgericht berief sich der Rechtsanwalt des Mannes darauf, dass das Gesicht der Frau nie vollständig zu sehen sei und dass sie sich zu den Videos geäußert habe – daher sei ihr Verhalten als stilles Einverständnis zu deuten.

Das lehnte die Vorsitzende Richterin Anja Johansson aber entschieden ab. „Es wurde das Intimste verletzt. Schlimmer geht es nicht.“ Mit der damaligen Geldstrafe sei er noch gut weggekommen, betonte die Richterin in der Berufungsverhandlung.

Weil für ihn damit keine Aussicht auf Erfolg verblieb, zog der 39-Jährige die Berufung schließlich zurück.

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