Ehedrama von Gericht in Rheinbach 5000 Euro Strafe wegen Körperverletzung für 42-Jährigen

RHEINBACH · 5250 Euro Strafe sowie die Kosten des Verfahrens vor dem Rheinbacher Amtsgericht muss ein 42-Jähriger wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung zahlen, weil er gegen Frau und Sohn tätlich geworden ist.

Als "seit Jahren währendes Ehedrama" hatte Richter Ulrich Schulte-Bunert die Beziehung zwischen dem getrennt lebenden Ehepaar bezeichnet, in der es immer wieder körperliche Übergriffe des Mannes auf seine Frau (41) gegeben hatte.

Obwohl der Beamte deshalb schon mehrfach auf der Anklagebank gesessen hatte, war es bislang nie zu einer Verurteilung gekommen, weil die Frau stets von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatte. Damit war es jetzt vorbei.

"Ich muss aussagen, weil ich möchte, dass sich etwas ändert", sagte die 41-Jährige und schilderte sichtlich angespannt, was sich an jenem Abend im Sommer abgespielt hatte. Den ganzen Tag über habe es schon Spannungen gegeben zwischen ihr und ihrem Mann wegen "eines einschlägigen Angebotes eines Herrn, den ich flüchtig kannte".

Deutlicher drückte es der in einer anderen Wohnung lebende Ehemann aus: "Es ging darum, wer wen betrogen hatte und wer für die finanzielle Misere verantwortlich ist."

Irgendwann seien ihm die Nerven durchgegangen. Was dann passierte, schilderten die drei Beteiligten unterschiedlich. Die Palette reichte von Schubsern über Schläge ins Gesicht bis zu Tritten in den Bauch der Ehefrau sowie Schlägen ins Gesicht und Würgen des Sohnes.

Laut ärztlichem Attest trug die Frau mehrfache Prellungen und Schürfwunden sowie eine etwa ein Zentimeter große Stichwunde am Oberarm davon, die sich aber weder der Mann noch die Frau erklären konnten. "Wir hatten uns versprochen, dass so etwas nie wieder passiert. Ich habe immer gehofft, wir kriegen das wieder hin", sagte die um Fassung ringende Frau.

Sie wolle aber "keinen kompletten Bruch" wegen der Kinder. Der 18-jährige Sohn allerdings hat nach diesem Abend nach eigener Aussage den Kontakt zum Vater abgebrochen. Auch gegenüber seiner Schwester, die nicht mehr bei der Familie lebt, sei es früher schon zu Übergriffen des Vaters gekommen, schilderte er.

Das Gericht blieb mit seinem Strafmaß unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 8100 Euro Geldstrafe gefordert hatte. Allerdings appellierte Schulte-Bunert an den 42-Jährigen: "Das muss für Sie jetzt ein Wendepunkt sein, wenn Sie jetzt nicht lernen, gibt es beim nächsten Mal Knast."

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