Gericht verhandelt Unfallflucht 87-Jähriger fährt nach Unfall in Heimerzheim einfach weiter

Rheinbach · Weil er nicht angehalten hatte, um seine Personalien zu hinterlassen, nachdem er gegen die Tür eines geparkten Autos gefahren war, muss ein 87-Jähriger nun 1000 Euro Geldbuße zahlen.

 Symbolbild.

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Foto:  Arne Dedert

An dem Wagen war bei dem Unfall ein Schaden von rund 2500 Euro entstanden. Zur Verhandlung vor dem Strafrichter am Rheinbacher Amtsgericht war es gekommen, weil der Senior Einspruch gegen den Strafbefehl erhoben hatte, der gegen ihn wegen Unfallflucht ergangen war.

Vor Gericht konnte sich der 87-Jährige nicht mehr an den Unfallhergang erinnern, der sich im August 2019 in Heimerzheim ereignet hatte. Laut seines Einspruchs hahatte er aus Metternich kommend die Kölner Straße  befahren. An einer Stelle, so der 87-Jährige, habe ein Wagen geparkt, dessen Tür sich geöffnete habe und auf seinen Wagen zugeschwenkt sei. Es sei ihm aber gelungen,  der Tür auszuweichen.

Allerdings hatten Polizisten am Abend des Unfalltages einen „kleinen Schaden“ an seinem Auto festgestellt, der von einem Zusammenstoß zeugte. Für den 87-Jährigen aber war klar: „Der Unfall wurde eindeutig durch Fahrlässigkeit vom geparkten PKW verursacht , weil die Tür nicht korrekt geschlossen war. Die Tür kam mir entgegen.“

Um Schuld oder Mitschuld des Beklagten gehe es aber gar nicht in dem Verfahren, wie ihm der Strafrichter erklärte, sondern um den Vorwurf der Unfallflucht.

Aufgrund der Verkehrssituation auf der dicht befahrenen Kölner Straße habe er gar nicht anhalten können, um nicht noch ein Verkehrshindernis zu bilden, erläuterte der 87-Jährige. Allerdings ist er nach dem Unfall von einem 44-jährigen Zeugen auf den Zusammenstoß aufmerksam gemacht worden. Der Kfz-Mechaniker des ADAC, der gerade Pannenhilfe an dem geparkten Wagen leistete, sagte, der Senior hätte in dieser Situation sehr wohl noch anhalten können und seinen Wagen vor dem ADAC-Fahrzeug abstellen können, um sich den Schaden anzusehen. Sein Pannenhilfe-Fahrzeug habe die Straße ohnehin schon blockiert.

Der Verteidiger sah die Unfallflucht als „klassischen Aussetzer oder einmaliges Fehlverhalten“. Gegen die Zahlung von 1000 Euro wurde das Verfahren vorläufig eingestellt.

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