Amtsgericht Rheinbach Gefährliche Drängelei kostet Autofahrer 4000 Euro

Rheinbach · Nachdem er auf dem Heimweg einem Wagen kilometerlang zu dicht aufgefahren war, muss ein 67 Jahre alter Autofahrer nun 4000 Euro Strafe zahlen. Einsichtig zeigte er sich vor Gericht aber nicht.

 Ein Drängler, der zwischen Bonn, Wachtberg und Meckenheim unterwegs war, musste sich jetzt vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten.

Ein Drängler, der zwischen Bonn, Wachtberg und Meckenheim unterwegs war, musste sich jetzt vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten.

Foto: dpa

Gefährliche Drängelei über eine kilometerlange Strecke und dazu noch anschließende Beleidigung kommen einem 67-Jährigen teuer zu stehen: Wegen versuchter Nötigung durch zu dichtes Auffahren auf einen anderen Pkw sowie Beleidigung muss ein Autofahrer insgesamt 4000 Euro Geldstrafe zahlen (40 Tagessätze zu je 100 Euro).

„Das Tatgeschehen war in höchstem Maße gefährlich und kann so einfach nicht toleriert werden“, waren sich Staatsanwalt und Strafrichter im Verfahren am Rheinbacher Amtsgericht einig. Abgespielt hatte sich das Geschehen auf der Heimfahrt von der Arbeit von den Bonner Uni-Kliniken über Röttgen und Meckenheim nach Wachtberg.

Autofahrer bestreitet die Anschuldigungen

Schon in Höhe des „Katzenloch“ sei der Angeklagte mit seinem Fahrzeug „von hinten angeschossen“ gekommen, habe gedrängelt und begonnen, in dieser gefährlichen Kurve zu überholen, wie die Zeugin schilderte. Da ihm dies nicht gelungen sei, habe er „wild gestikuliert“. Durch die Ortschaft Röttgen habe sich das Ganze fortgesetzt bis er hinter dem Ortsausgang an ihr „vorbei geknallt“, sie trotz Gegenverkehrs überholt habe und so eingeschert sei, dass sie auf den Grünstreifen habe ausweichen müssen. Die ganze Zeit über habe sie telefonischen Kontakt zu ihrem 38-jährigen Ehemann gehalten, der schließlich in Meckenheim an einem Abzweig Richtung Godesberg mit seinem Fahrzeug gewartet habe, um den Angeklagten zur Rede zu stellen, weil sich Vorfälle dieser Art gehäuft hätten.

Der Angeklagte sei von hinten auf ihn zugefahren, habe die Lichthupe betätigt und wild gestikuliert, schilderte der Ehemann. Schließlich hätten beide angehalten, er sei ausgestiegen, habe an die Seitenscheibe des Fahrzeugs des Angeklagten geklopft und ihn gefragt, was das alles solle. Die Antwort seien Beleidigungen wie „Vollidiot“ gewesen.

„Das ist alles nicht richtig“, beharrte der Angeklagte. Und unterstrich: „Ich möchte hier sofort tot umfallen, wenn ich hier lügen würde.“ Staatsanwalt und Strafrichter folgten aber den Schilderungen des Ehepaars, die „unaufgeregt und reflektiert“ gewesen seien.

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