Einbruch in Sportlerheim Angeklagter muss 120 Sozialstunden leisten

RHEINBACH · Zu 120 Sozialstunden sowie einem Trainingskursus "Verantwortung" hat Strafrichter Jan Fante jetzt einen 20-Jährigen wegen mehrmaligen Schwarzfahrens und schweren Einbruchsdiebstahls verurteilt.

Einen Erziehungsbeistand, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, konnte er ihm nicht zur Seite stellen, weil dies nur bei Jugendlichen bis 18 Jahre möglich sei, nicht aber bei Heranwachsenden zwischen 19 und 21 Jahren.

Als Zeugen aussagen mussten vier Mittäter, die alle schon rechtskräftig für die Einbruchsdiebstähle verurteilt waren. Es handele sich bei diesen gemeinschaftlichen Taten um ein schwerwiegendes Delikt, redete Strafrichter Jan Fante ihnen ins Gewissen. Sie könnten froh sein, dass die Anklage nicht auf Bandenkriminalität gelautet habe, denn dann wäre dies mit entsprechend härteren Strafen zu bewerten.

Die Gruppe war zwischen 2011 und 2012 mehrfach "in wechselnder Besetzung", wie ein 25-Jähriger aussagte, in verschiedene Gebäude eingebrochen und hatte Geld, Getränke und unter anderem ein Laptop und einen Dart-Automaten gestohlen.

Während der 20-Jährige die Schwarzfahrten zu seiner damals schwangeren Freundin einräumte, wollte er nur an einem der angeklagten Einbruchsdiebstähle beteiligt gewesen sein, und zwar im Sportlerheim in Merzbach.

Beim Einbruch in ein Sportlerheim am Rheinbacher Freizeitpark sei er nicht dabei gewesen. Ein 20-jähriger Beteiligter erklärte, zwar selbst bei allen Einbrüchen mitgemacht zu haben, aber nicht zu wissen, bei welchen auch der Angeklagte mit dabei gewesen sei.

Weil die Aussagen bei der Polizei "unkonkret" und die in der Verhandlung vor dem Amtsgericht "durcheinander" waren, so Richter Jan Fante, ließ er die Anklage bezüglich des Einbruchsdiebstahls ins Rheinbacher Sportlerheim fallen und behielt jene in puncto Merzbach bei.

Im Rückblick auf die Vorstrafen des Angeklagten und einen abgeleisteten Dauer-Jugendarrest sah der Verteidiger jetzt im Angeklagten "einen ganz anderen Kerl", der seither keine Straftaten mehr begangen und sein Leben geordnet habe. Die Zahl der Sozialstunden müsse allerdings "deutlich spürbar" sein, so der Richter und schloss: "Wenn Sie die und den Trainingskursus geschafft haben, muss es aber auch gut sein."

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