31-jähriger Häftling der JVA Rheinbach Angeklagter schlug mit dem Besenstiel zu

Rheinbach · Wegen gefährlicher Körperverletzung ist ein 31-jähriger Häftling der Justizvollzugsanstalt (JVA) Rheinbach jetzt vor dem Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden.

Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt, da der 31-Jährige, der noch bis Juli eine Strafe wegen Betruges zu verbüßen hat, bislang nicht als gewalttätig aufgefallen ist. Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass er am 12. Juli 2012 gegen 8.40 Uhr beim Putzdienst in der Wäscherei der JVA einen anderen Häftling mit einem Besenstiel geschlagen hat.

Er soll nach dessen Kopf gezielt haben, ihn aber stattdessen an der Schulter getroffen haben, wobei der Stiel zerbrach. Dem Angriff vorausgegangen war eine verbale Auseinandersetzung. Der 31-Jährige hatte seinen Kontrahenten aufgefordert, sich am Putzen zu beteiligen, statt im Nebenraum zu rauchen und Kaffee zu trinken.

Der Geschädigte (32) gab an, dass der Angeklagte sich wie ein Chef aufgespielt habe. "Na ja, und dann gab ein Wort das andere. Plötzlich hat der mit dem Besenstiel ausgeholt und mich rechts getroffen. Wenn ich so stehen geblieben wäre, wie ich stand, hätte er mich direkt auf den Kopf getroffen."

Darauf habe er sich in einen Nebenraum verzogen, sei aber später zurückgekehrt, um sich mit einem Schlag ins Gesicht des Angeklagten zu revanchieren. Dafür wurde er bereits verurteilt und hat seine Strafe verbüßt. Dabei erlitt der 31-Jährige, wie er erklärte, gravierende Verletzungen.

Ein Nasenloch sei zugewachsen, ein Zahn wackele stark. Der Geschädigte hingegen nannte keine Folgeschäden. Er habe dem Angeklagten später die Hand gegeben. "Von uns aus hätte es gar keine Anzeige geben müssen", fügte er hinzu. Tatsache sei aber auch, dass der Angeklagte ein Einzelgänger und Außenseiter gewesen sei.

Das bestätigte auch ein weiterer Zeuge, der damals mit den beiden Putzdienst hatte. Er erinnerte sich, dass beide an diesem Morgen verärgert gewesen seien; der eine, weil es keinen offenen Vollzug geben sollte, der andere, weil er keinen Therapieplatz bekommen hatte.

In der aggressiven Stimmung seien sie aneinandergeraten - bis der Angeklagte zuschlug und der Besenstiel in Stücke ging, was aus Sicht des Gerichtes schon einen recht heftigen Schlag voraussetze. Was ihm zudem nicht gefalle, sei, dass der Angeklagte sich als Opfer darzustellen versuche, sein Verhalten nicht reflektiere und kein Unrechtsbewusstsein zeige, kritisierte Richter Ulrich Schulte-Bunert. Es handele sich ohne Zweifel um Körperverletzung.

Voraussetzungen für einen minderschweren Fall sehe er nicht, so der Richter. Alles in allem komme der Angeklagte mit sechs Monaten Freiheitsstrafe recht gut weg. Grund für das vergleichsweise milde Urteil sei auch, dass nach seiner Entlassung seine Verlobte und der gemeinsame Sohn warteten und die ganze Familie hinter dem 31-Jährigen stehe. Zudem soll ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt werden.

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