Vorwurf des Computerbetrugs Angeklagter wurde womöglich selbst ausgenutzt

RHEINBACH · 28-jähriger Swisttaler wird am Amtsgericht Rheinbach vom Vorwurf des Computerbetrugs freigesprochen.

Vom Vorwurf des Computerbetrugs, des sogenannten Phishings, wurde jetzt ein 28-Jähriger aus Swisttal vor dem Rheinbacher Amtsgericht freigesprochen. Dem Mann war vorgeworfen worden, am 24. Juni sowie am 5. Juli 2011 Mails verschickt zu haben, in denen die Empfänger aufgefordert worden seien, ihnen angeblich irrtümlich von einem Steuerbüro gut geschriebene Geldbeträge wieder auf dessen Konto zu überweisen.

Die Mail wurde durch einen Trojaner übermittelt - ein Computerprogramm, das im Hintergrund und ohne Wissen des Anwenders eine bestimmte Funktion erfüllt. Mit dieser Methode, so die Anklageschrift, habe der Mann sich eine Geldquelle erschließen wollen.

Der 28-Jährige wurde freigesprochen, da ihm nicht nachzuweisen war, für diese beiden Betrugsfälle verantwortlich zu sein. Dabei war es um Summen in Höhe von 7185 und 4850 Euro gegangen, die den Geschädigten jedoch später ersetzt beziehungsweise von ihrer Bank zurückgebucht wurden. Der Angeklagte beteuerte, mit all dem nichts zu tun zu haben: "Ich kann das gar nicht, habe neulich fünf Anläufe gebraucht, um einen Drucker zu installieren."

Möglicherweise habe es ja auch mit der Firma zu tun, die ihm eine Tätigkeit als Produkttester angeboten hatte. "Ich sollte technische Geräte kaufen und ausprobieren. Das zum Kauf nötige Geld werde mir überwiesen, später auch mein Honorar", erläuterte der 28-Jährige. Er habe eine Kopie seines Personalausweises sowie die Kontodaten seiner damaligen Freundin an die Mailadresse der Firma nach Griechenland geschickt. Doch zu den Testkäufen kam es nie. Stattdessen stand Anfang Juli die Polizei vor seiner Tür, durchsuchte den PC, konnte aber nichts Verdächtiges finden.

Aus Sicht des Gerichts ist der Beschuldigte womöglich selbst nur benutzt worden, um mit seiner Mitarbeit Kunden beim Onlinebanking um größere Summen zu betrügen. Naivität ja, doch das nötige Fachwissen, um selbst etwas zu tun, besitze er schlichtweg nicht, urteilte Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert.

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