Prozess um Steuerhinterziehung Bauunternehmer aus Rheinbach steht erneut vor Gericht

Rheinbach/Bonn · Ein Prozess um Steuerhinterziehung wird vor dem Bonner Landgericht neu aufgerollt. Im Mittelpunkt: ein Unternehmer aus Rheinbach und seine Putzfrau. Der Knackpunkt ist der entstandene Steuerschaden.

 Für vier Jahre sollte ein Unternehmer aus Rheinbach in Haft, seine Putzfrau sollte eine Geldstrafe zahlen. Nun wird der Fall vor dem Bonner Landgericht teilweise neu aufgerollt.

Für vier Jahre sollte ein Unternehmer aus Rheinbach in Haft, seine Putzfrau sollte eine Geldstrafe zahlen. Nun wird der Fall vor dem Bonner Landgericht teilweise neu aufgerollt.

Foto: dpa/Arne Dedert

„Planvoll und gezielt“ sei ein heute 65 Jahre alter türkischer Bauunternehmer aus Rheinbach vorgegangen, als er mit „hoher krimineller Energie“ in den Jahren 2011 bis 2015 insgesamt rund 1,1 Millionen an Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer hinterzogen hat. So stand es in dem Urteil, das am 13. Juni 2019 von den Richtern einer großen Wirtschaftsstrafkammer am Bonner Landgericht verkündet worden war. Für vier Jahre sollte der Unternehmer in Haft, seine wegen Beihilfe verurteilte Putzfrau sollte eine Geldstrafe von 2500 Euro zahlen. Seit diesem Mittwochmorgen wird der Fall teilweise neu aufgerollt; der Bundesgerichtshof war einem Revisionsantrag des verurteilten Unternehmers teilweise gefolgt und hatte das Urteil in der Rechtsfolge, sprich bei der Strafzumessung, aufgehoben.

Im Kern ging es bei den Deals des Unternehmers um ein Dreiecksgeschäft: Um Steuern nicht in voller Höhe zu zahlen, gründete er mehrere Briefkastenfirmen, die für ihn in der Türkei günstig Zäune ein- und dann an sein Unternehmen in Rheinbach teuer weiterverkauften. Außerdem wurde die Montage regelmäßig ebenfalls über die Scheinfirmen abgerechnet und auch hier die Steuer nicht abgeführt. Da sich die Tarnfirmen immer wieder „verbrauchten“, nachdem die fehlenden Steuerzahlungen von den hiesigen Behörden bemerkt worden waren, gründete der Mann insgesamt vier solcher nur auf dem Papier existenter Unternehmen nacheinander. Als Geschäftsführer mussten jeweils Bekannte der polnischen Putzfrau des Unternehmers herhalten, die die heute 36-jährige Frau in ihrem Heimatdorf akquiriert hatte. Das brachte ihr die Verurteilung wegen Beihilfe ein, die Strohmänner kehrten in ihre Heimat zurück.

Mit dem Urteil wird im März gerechnet

Die Karlsruher Richter hatten in ihrer Revisionsentscheidung das eigentliche Urteil bestätigt. Nur bei der Bemessung des entstandenen Steuerschadens bemängelten sie, dass das Volumen der vom Gericht festgestellten Montagekosten einzig auf einer Schätzung beruhte. Das sei zwar grundsätzlich möglich, müsse allerdings stichprobenartig in einer repräsentativen Anzahl überprüft werden. Weil es insgesamt hunderte von Verträgen gibt, hatten die Richter in der ersten Verhandlung darauf verzichtet.

Mit einem Urteil wird frühestens im März gerechnet, unter anderem, weil die Mitangeklagte angegeben hatte, wegen Corona-Symptomen nicht zum Prozessauftakt erscheinen zu können.

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