Prozess vor dem Amtsgericht Rheinbach Bei der Silberhochzeit fliegen die Fäuste

RHEINBACH · Die Feier dieser Silberhochzeit werden Gastgeber und Gäste so schnell nicht vergessen. Bei dem Ehejubiläumsfest in Swisttal im Dezember 2014 erlitt eine der weiblichen Gäste eine blutende Platzwunde, ein blaues Auge sowie Prellungen an Schädel, Ellenbogen und Gesäß.

 Wegen vorsätzlicher Körperverletzung musste sich ein 23-Jähriger vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten.

Wegen vorsätzlicher Körperverletzung musste sich ein 23-Jähriger vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten.

Foto: dpa

Beschuldigt, die Frau mit der Faust traktiert und so die Verletzungen verursacht zu haben, war ein heute 23-Jähriger, der sich jetzt wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten musste.

„Ja, ich bin verantwortlich dafür, dass sie verletzt war. Ich habe sie aber nicht mit Fäusten geschlagen“, sagte der Angeklagte. Im Laufe der Feier habe er gesehen, wie die Frau seine Mutter an den Haaren gezogen habe. Deshalb sei er dazwischen gegangen und habe die Frau „mit der Hand im Gesicht weggedrückt“.

Dadurch sei diese in das Pult des DJs gestürzt, und zwar mit dem Gesicht zuerst. „Sie ist da reingefallen. Wie genau weiß ich nicht, weil der DJ seine Nebelmaschine angemacht hatte“, schilderte er. Als die Frau sich aufgerichtet habe, habe man die Verletzungen gesehen.

Er habe vergeblich versucht, zu ihr Kontakt aufzunehmen, um sich zu entschuldigen. Der Staatsanwalt hielt angesichts der Verletzungen einen bloßen Stoß für unglaubwürdig. Die Tat sei auf jeden Fall zu bestrafen, weil der Angeklagte „nicht unerhebliche Vorstrafen“ hatte und zu dem Zeitpunkt noch unter laufender Bewährung wegen Körperverletzung stand.

Richter Jan Fante folgte dem Antrag des Staatsanwalts, acht Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung zu verhängen, weil der Angeklagte bereit war, der Geschädigten 1000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen und sich im Gerichtssaal bei ihr entschuldigte.

Wegen der positiven Sozialprognose durch die Bewährungshelferin, des Geständnisses und der Zustimmung zur Schmerzensgeldzahlung setzte der Richter drei Jahre Bewährungszeit fest, sprach aber eine deutliche Warnung aus: „Seien Sie sicher, es wird das letzte Mal sein. Wenn Sie innerhalb der Bewährungszeit noch mal was machen, wird die Haft vollstreckt.“

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