Vorfall in Rheinbach Bewährungsstrafe für "Schlampigkeit"

RHEINBACH · Dass auch kleine, nicht gezahlte Geldstrafen und unentschuldigtes Nichterscheinen zu Gerichtsterminen geradewegs hinter Gitter führen können, musste ein 38-jähriger Swisttaler jetzt erfahren.

Wegen zweier nicht gezahlter Geldstrafen, die er nicht hatte zahlen können, und wegen eines Haftbefehls, den Strafrichter Jan Fante wegen zweimaligen Nichterscheinens zu Gerichtsverhandlungen gegen den Mann erlassen hatte, saß dieser nämlich in der JVA Siegburg.

Und wurde von dort in Handschellen zu einer neuerlichen Verhandlung gegen ihn wegen Betrugs und Unterschlagung vor das Rheinbacher Amtsgericht geführt. Den Haftbefehl hob Fante im Gerichtssaal auf. Die angeklagten Vorwürfe räumte der Swisttaler unumwunden ein: Ja, er habe im September 2013 einen gefundenen Verrechnungsscheck über 102 Euro behalten und das Geld auf sein eigenes Konto eingezahlt. Und er habe auch 126,90 Euro, die nach einer Versteigerung eines Fahrwerks in einem Internet-Auktionshaus vom Käufer auf sein Konto eingezahlt worden waren, behalten, ihm aber das Fahrwerk nicht zugesandt. Was aber keine böse Absicht im Sinne eines geplanten Betruges gewesen sei. Vielmehr sei das Fahrwerk im Zuge seines "chaotischen Umzugs" schlicht verschwunden. Den beiden Geschädigten - der rechtmäßigen Eigentümerin des Verrechnungsschecks und des Käufers - hatte der hoch verschuldete Vater eines Säuglings schon Wiedergutmachung angekündigt.

Noch in der Verhandlung übergab seine Lebensgefährtin dem Verteidiger die Gesamtsumme in bar, damit er sie entsprechend einzahle. Sein Mandant habe das Problem, dass er weniger über kriminelle Energie verfüge, als dass er in seinem Leben ständig über seine eigenen Füße stolpere. Ein gutes Beispiel sei das verschwundene Fahrwerk, das von seiner "Schlampigkeit" zeuge.

Vom Vorwurf des Betrugs sprach Richter Jan Fante den 38-Jährigen zwar frei, aber für die Unterschlagung des Verrechnungsschecks verurteilte er den mehrfach vorbestraften Mann zu vier Monaten Haft mit einer Bewährungszeit von drei Jahren sowie hundert Sozialstunden. "Sie wissen jetzt, wie es in der JVA aussieht. Sie rücken wieder ein, wenn Sie sich nicht an die Auflagen halten", gab der Richter ihm mit auf den Weg.

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