26-Jähriger verurteilt Familiärer Streit über Nichtigkeiten in Swisttal eskaliert

Rheinbach/Swisttal · Nach der Flut lagen die Nerven blank. In Swisttal eskalierte daher ein Familienstreit so sehr, dass ein 26-Jähriger bewusst mit einem Pkw „zügig“ auf seinen Schwager zufuhr. Dafür stand er nun von Gericht.

 Ohne Führerschein, dafür „zügig“ ist ein 24-Jähriger Swisttaler nach einem esaklierten Streit auf seinen Schwager zugefahren. Nun stand er dafür in Rheinbach vor Gericht.

Ohne Führerschein, dafür „zügig“ ist ein 24-Jähriger Swisttaler nach einem esaklierten Streit auf seinen Schwager zugefahren. Nun stand er dafür in Rheinbach vor Gericht.

Foto: Gerada Saxler-Schmidt/Gerda Saxler-Schmidt

Wegen versuchter vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist ein 26-jähriger Swisttaler vom Strafgericht des Rheinbacher Amtsgerichts zu sieben Monaten Freiheitsstrafe mit einer Bewährungszeit von drei Jahren verurteilt worden. Innerhalb von sechs Monaten muss der Familienvater darüber hinaus hundert Sozialstunden leisten und erhielt eine Führerscheinsperre von einem Jahr.

Strafrichter und Staatsanwalt sahen es nach den Zeugenaussagen als erwiesen an, dass der Angeklagte im Juli vergangenen Jahres nach einem verbalen Disput unter Familienmitgliedern mit dem Auto seiner Frau „zügig“ auf einen Schwager zugefahren war.

Der Streit entzündete sich an Nichtigkeiten

Das Geschehen hatte sich zehn Tage nach der Flutkatastrophe abgespielt. Bei allen lagen die Nerven blank, wie auch Staatsanwalt und Strafrichter dem Angeklagten zugute hielten. Der familiäre Disput hatte sich an einer Nichtigkeit entzündet und ein Wort hatte das andere gegeben. Schließlich hatten sich offenbar alle zusammengeschlossen gegen den 26-Jährigen. „Die konnten mich noch nie leiden. Ich fühlte mich bedrängt und habe mich in das Auto gesetzt, um meine Ruhe zu haben“, sagte er im Prozess.

Während eine 24-jährige Schwägerin daraufhin noch versuchte, dem Angeklagten die Autoschlüssel abzunehmen, hatte sich der 31-jährige Schwager vor das Auto gestellt. So sollte der Angeklagten daran gehindert werden, vom Privatgrundstück auf die öffentliche Straße zu fahren. Die Familienmitglieder wussten, dass der 26-Jährige nach einer Trunkenheits- und Drogenfahrt keinen Führerschein mehr hatte. Außerdem vermuteten sie, dass er an diesem Tag Alkohol getrunken habe, was aber nicht sicher festzustellen war.

Strafrichter: Angeklagter nahm Verletzungen billigend in Kauf

Der Angeklagte fuhr allerdings „zügig“, so die übereinstimmenden Zeugenaussagen, auf seinen Schwager zu. Der musste daraufhin zur Seite springen, um sich in Sicherheit zu bringen. „Sie haben dabei Verletzungen billigend in Kauf genommen“, so der Strafrichter. Aber er habe den Schwager auf keinen Fall „umnieten“ wollen, betonte der Angeklagte. Der Tatbestand der Nötigung folge aus der Tatsache, dass der Angeklagte seinen Schwager durch das zügige Heranfahren gezwungen habe, zur Seite zu springen, so das Gericht.

Was der Staatsanwalt dem Angeklagten im Rahmen des Prozesses noch dringend ans Herz legte: Er müsse sich klar machen, dass jedes Mal, wenn er mit dem Auto seiner Frau im öffentlichen Straßenverkehr fahre, auch seine Frau sich strafbar mache.

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