Knapp 2500 Bilddateien Mann aus Rheinbach erhält Bewährungsstrafe wegen Kinderpornografie

Rheinbach · Knapp 2500 Bilddateien mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt fanden Ermittler auf Datenträgern eines 54-jährigen Rheinbachers. Das Amtsgericht Rheinbach verurteilte ihn deswegen zu sechs Monaten Freiheitsstrafe. Dass sie nicht höher ausfiel, hat vor allem einen Grund.

 Knapp 2500 Bilddateien hatte der Angeklagte aus Rheinbach gesammelt.

Knapp 2500 Bilddateien hatte der Angeklagte aus Rheinbach gesammelt.

Foto: dpa/Arne Dedert

Weil er fast 2500 kinder- und jugendpornografische Bilddateien besessen hatte, ist ein Rheinbacher (54) am Dienstag am dortigen Amtsgericht zu sechs Monaten Freiheitsstrafe und zur Zahlung einer Geldbuße von 3000 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit dauert drei Jahre. Dass sie nicht höher ausfiel, liegt daran, dass die Dateien im August 2020 bei ihm gefunden worden waren. Zu diesem Zeitpunkt galt noch die „alte“ Fassung des entsprechenden Paragrafen 184b des Strafgesetzbuchs. Seit 1. Juli 2021 ist der Straftatbestand des Besitzes von kinderpornografischen Bildmaterialien als Verbrechen eingestuft und wird mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren geahndet.

Aufgefallen war der Rheinbacher dem Personal einer Spielhalle, denn an einem der dortigen öffentlichen Computer hatte er nach vorwiegend kinderpornografischen und teils auch jugendpornografischen Darstellungen gesucht. Bei der Hausdurchsuchung wurden auf einem Stick und der Speicherkarte seines Mobiltelefons allein 2116 kinderpornografische Bilddateien sichergestellt, die sexuelle Handlungen auch an ganz jungen Kindern zeigten.

„Ich habe nie etwas mit Kindern gehabt und auch nie vorgehabt, etwas mit Kindern zu machen“, versicherte der 54-Jährige. Allerdings habe er die Bilder sehr wohl zur eigenen sexuellen Erregung nutzen wollen, wie der verheiratete kinderlose Rheinbacher einräumte. Er befinde sich seither in psychologischer Behandlung und tiefenpsychologischer Langzeittherapie, die fortgesetzt werde. „Es ist wirklich beschämend, was ich getan habe, auch für mich“, sagte der bislang unbescholtene 54-Jährige.

Während sein Verteidiger eine Geldstrafe für ausreichend hielt, werteten Staatsanwältin und Strafrichter gleichermaßen schon die große Menge an Bilddateien als strafverschärfend. „Jedes einzelne dieser Kinder und Jugendlichen ist missbraucht und traumatisiert“, sagte der Richter. „Das ist schon allein ein guter Grund dafür, hier doch eine Freiheitsstrafe zu verhängen, wenn auch ausgesetzt zur Bewährung.“ Als „weiterer Denkzettel“ solle die Geldbuße von 3000 Euro an den Kinderschutzbund dienen.

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