Urteilsspruch am Bonner Landgericht Fünf Jahre Haft für Überfall auf Spielhalle

Bonn/Euskirchen · Für den Überfall einer Spielhalle in Zülpich hat das Bonner Landgericht den Haupttäter zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der zur Tatzeit 20-jährige Euskirchener hat diverse Vorstrafen. Seine beiden Komplizen kamen mit Bewährungsstrafen davon.

 Am Bonner Landgericht erging  das Urteil gegen ein Trio, das vor einem Jahr eine Spielhalle in Zülpich überfallen hatte.

Am Bonner Landgericht erging das Urteil gegen ein Trio, das vor einem Jahr eine Spielhalle in Zülpich überfallen hatte.

Foto: dpa

„Rechnen Sie mal durch, ob sich das gelohnt hat“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmitz-Justen und richtete seine Worte direkt an den Hauptangeklagten. Für 350 Euro Beute hatte der zum Tatzeitpunkt erst 20-jährige Euskirchener mit zwei Komplizen eine Spielhalle überfallen. Bei der am Freitagmittag vor dem Bonner Landgericht verhängten Freiheitsstrafe von fünf Jahren gehe der junge Mann für ganze zehn Cent am Tag in Haft.

Die beiden Mittäter, damals 19 und 21 Jahre alt, kamen mit Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten beziehungsweise einem Jahr und zehn Monaten davon. Bei dem jüngsten Angeklagten kam Jugendstrafrecht zur Anwendung.

„Nicht so besonders schlau“ hatte sich Schmitz-Justen zufolge das Trio am Abend des 8. November 2019 in Zülpich angestellt. Dort fuhren die drei Männer mit dem Wagen vor der Spielhalle vor. Während der Jüngste in seinem Wagen wartete, betraten die beiden Älteren maskiert und mit einer Spielzeugpistole bewaffnet das Ladenlokal und schrien die Kassiererin an: „Schlampe, Geld raus!“

„Überlegen Sie mal, wie schnell das komplett aus dem Ruder hätte laufen können“, sagte der Richter. Ein Zeuge habe sich, wie er vor Gericht aussagte, durchaus überlegt, ob er einen der Täter nicht einfach „weghauen“ solle. 300 Euro übergab die Frau hinterm Tresen den Räubern, weitere 50 Euro griff sich einer in Form einer Rolle mit Zwei-Euro-Stücken aus der Kasse. Während die beiden Maskierten zu ihrem Kumpel in den wartenden Wagen stiegen, wurden sie von Zeugen beobachtet. Mithin konnte die Polizei das Trio wenig später in einer Shisha-Bar in Euskirchen stellen. Davor war der gesuchte Wagen geparkt worden.

Die Strafe des Hauptangeklagten fiel auch deshalb im Vergleich zu der seiner Komplizen so hoch aus, weil er seit seinem 15. Lebensjahr diverse Vorstrafen angesammelt hatte und zum Tatzeitpunkt noch unter Bewährung stand. „Er war ein ziemlich brutaler Schläger“, sagte Schmitz-Justen.

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