Überfallserie im Sommer 2018 Bonner Landgericht verurteilt vier Spielhallenräuber

Bonn · Im Sommer 2018 haben die vier Angeklagten mehrere Spielhallen in der Region überfallen. Am härtesten trifft es jetzt den Hauptangeklagten – obwohl er bei keinem Überfall dabei war.

Am Tatort war der 26-jährige Haupttäter nie gewesen: Keine der drei Spielhallen in Meckenheim, Rheinbach und Remagen, die im Juli und August 2018 überfallen wurden, hatte er betreten. Weder hatte er sich maskiert, noch die Schreckschusspistole in der Hand gehabt. Aber die drei Raubüberfälle gehen – so hieß es im Urteil am Mittwoch – letztlich alle auf das Konto des 26-Jährigen.

Denn der Angeklagte, der neben Autohandel und Musikstudium als Drogendealer unterwegs war, hatte auf die drei Mitangeklagten massiven Druck ausgeübt: Die Drogenschulden, die der jüngste Mittäter bei ihm hatte, wollte er schleunigst zurückhaben, da verstand er keinen Spaß. In dieser „ausweglosen Lage“ entschlossen sich der 18-Jährige und seine beiden Kumpels, eine Spielhalle zu überfallen. Am Ende wurden es drei, da zwei Überfälle ohne Beute blieben.

Das Bonner Landgericht hat den 26-jährigen Initiator am Mittwoch wegen Hehlerei und versuchter schwerer räuberischer Erpressung zu vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Der Angeklagte sei „der eigentliche Nutznießer der Taten“ gewesen, hieß es im Urteil. Auch habe er bereits drei Jahre im Gefängnis gesessen; zudem sei er während laufender Bewährung wieder straffällig geworden. Entsprechend milder fielen die Urteile für die drei Mittäter aus, deren Vorstrafenregister noch makellos sind: So muss ein 21-jähriger Mittäter, der die Überfälle maßgeblich geplant hatte, „nur“ drei Jahre und drei Monate in Haft.

18 Monate Jugendstrafe für den Fahrer

Ein 20-Jähriger, der vor allem als Kundschafter und Fahrer eingesetzt worden war, bekam 18 Monate Jugendstrafe mit Bewährung – und muss als Auflage 1200 Euro an das ambulante Kinder- und Jugendhospiz in Bonn zahlen. Dass er gleich bei der Polizei „ausgepackt“ und damit die Mitangeklagten belastet hatte, hatte er kurz vor dem Prozessbeginn zu spüren bekommen: Der ältere Bruder des 26-jährigen Haupttäters soll ihn vor der Haustür abgefangen und verprügelt haben. Gegen den 29-Jährigen, der durch einen spektakulären Polizeieinsatz im Gerichtssaal vorübergehend festgenommen worden war, wird weiterhin wegen Körperverletzung ermittelt.

Und der 18-Jährige, dessen Drogenkonsum alles ins Rollen gebracht hat? Mit einer Schreckschusspistole ausgestattet, hatte er furchtlos in allen drei Fällen die Spielhallen gestürmt und die räuberischen Einsätze durchgezogen, als wäre es ein Statisteneinsatz für einen Kinofilm. Dafür hat er am Mittwoch 21 Monate Jugendstrafe zur Bewährung bekommen. Als Auflage muss er 280 Sozialstunden ableisten und einen großen Bogen um Cannabis machen.

Allerdings hatte der 18-Jährige – hieß es im Urteil – schnörkellos die Wahrheit über die Hintergründe der Tat erzählt, während die anderen sich mit Märchen aus einer „netten Welt“ herausgeredet hätten, wo man sich hilft, wenn einer Geld für einen Führerschein braucht oder eine Urlaubsreise mit einer Freundin machen will.

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