Querelen um den Kämmerer-Posten Warum Rheinbachs Bürgermeister an seinem Favoriten festhält

Rheinbach · Ist Christian Lanzrath ausreichend qualifiziert, um Kämmerer in Rheinbach zu werden? CDU und Grüne zweifeln das an. Bürgermeister Ludger Banken widerspricht den Fraktionen nun vehement.

Bei einer Pressekonferenz geben Stadtsprecher Norbert Sauren, Personalleiter Volker Grap, Daniela Hoffmann, Fachbereichsleiterin Rat, Öffentlichkeitsarbeit, Ordnung und Soziales, und Bürgermeister Ludger Banken (v. l.) in Sachen Kämmerer-Posten Auskunft.

Bei einer Pressekonferenz geben Stadtsprecher Norbert Sauren, Personalleiter Volker Grap, Daniela Hoffmann, Fachbereichsleiterin Rat, Öffentlichkeitsarbeit, Ordnung und Soziales, und Bürgermeister Ludger Banken (v. l.) in Sachen Kämmerer-Posten Auskunft.

Foto: Hans-Peter Fuß

Für die Rheinbacher CDU und die Grünen ist klar: Der von Bürgermeister Ludger Banken eingestellte Christian Lanzrath verfügt nicht über die erforderliche Qualifikation für das Amt des Kämmerers innerhalb der Stadtverwaltung. Dem hat der Bürgermeister energisch widersprochen. Lanzrath sei sehr wohl für dieses Amt qualifiziert, so Banken.

In einer Pressekonferenz erläuterte er am Montag zusammen mit Daniela Hoffmann, Leiterin des Fachbereichs Rat, Öffentlichkeitsarbeit, Ordnung und Soziales, die Sachlage. Es stimme nicht, was CDU und Grüne über Lanzrath behaupteten. „Das darf so nicht stehen bleiben“, so der Bürgermeister. Natürlich verfüge Lanzrath über die erforderliche Qualifikation, „sonst hätte ich ihn nicht eingestellt“. Und es sei auch nicht richtig, dass der Bürgermeister selbst aufgrund angeblich fehlender Qualifikation von Lanzrath den Kämmerer-Posten in Personalunion ausfüllen müsse, wie von der CDU behauptet.

Grundsätzlich sei in der Angelegenheit zwischen der Besetzung der Leitung des Fachbereichs Finanzmanagement und der Bestellung eines Kämmerers zu unterscheiden, ergänzte Hoffmann. Dies seien zwei voneinander unabhängige Vorgänge.

Für die Besetzung der Fachbereichsleitungsstellen habe sich der Rat vorbehalten, diese Entscheidungen im Einvernehmen mit dem Bürgermeister zu treffen. Könne ein Einvernehmen nicht hergestellt werden, könne der Rat mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit die Entscheidung treffen. Werde diese Mehrheit nicht erreicht, falle die Entscheidungskompetenz laut NRW-Gemeindeordnung an den Bürgermeister. Dies sei so in Rheinbach erfolgt, so Hoffmann.

Alle Kriterien für den Kämmerer-Posten erfüllt

„Das zweite Paar Schuhe“, so Banken, sei die Bestellung zum Kämmerer. Dies obliege laut Gemeindeordnung dem Bürgermeister und nicht dem Rat. Die Gemeindeordnung, so der Bürgermeister weiter, definiere für eine Kommune von der Größenordnung Rheinbachs keine eindeutigen Qualifikationserfordernisse an die Bestellung zum Kämmerer. Insofern seien die in der zwischen dem Bürgermeister und den Fraktionen abgestimmten Ausschreibung angegebenen Kriterien zu erfüllen gewesen: unter anderem die Befähigung für den höheren oder gehobenen nichttechnischen Dienst, mehrjährige Führungs- und Leitungserfahrung, umfassende Fachkompetenz auf dem Gebiet der öffentlichen Finanzwirtschaft mit umfassenden Kenntnissen in der kommunalen Haushaltsführung. Lanzrath erfülle alle diese Kriterien und erhalte die Möglichkeit zu einer weiteren Qualifizierung. Dies ist laut Banken jedoch nicht für die Bestellung zum Kämmerer erforderlich, sondern dient lediglich dem Ziel der Befähigung für den höheren Dienst.

Deshalb will Banken daran festhalten, Lanzrath nach einer Einarbeitungszeit zum Kämmerer zu bestellen. Ziel ist es, dass der Alfterer am 1. April in Rheinbach beginnt. Der Termin des Wechsels muss noch mit dessen aktuellem Arbeitgeber, dem Eisenbahnbundesamt in Bonn, abgestimmt werden. Laut Banken kann Lanzrath auch seine kommunalpolitische Arbeit für die SPD im Alfterer Rat fortsetzen, wenn er dies wolle. Dies sei nach der Gemeindeordnung möglich.

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