Prozess um Drogenschmuggel Der Angeklagte bleibt in den Niederlanden

Bonn/Rheinbach · Bonner Richter warten erneut vergeblich auf einen mutmaßlichen Drogenhändler. Probleme mit den Papieren in den Niederlanden verhinderten dessen Anreise zum Gerichtstermin. Auch andere Aspekte des Falls sind merkwürdig.

 Landgericht Bonn: Angeklagter bleibt in den Niederlanden.

Landgericht Bonn: Angeklagter bleibt in den Niederlanden.

Foto: dpa/Oliver Berg

Kommt er, oder kommt er nicht? Vor dem Bonner Landgericht zeigte sich am Mittwochmorgen erneut sehr anschaulich, dass es in der innereuropäischen Zusammenarbeit der Justizbehörden noch viel Luft nach oben gibt: Es war bereits der dritte Anlauf in dem Verfahren gegen einen mutmaßlichen niederländischen Drogenschmuggler – aber auch dieses Mal warteten die Bonner Richter vergeblich auf den 30-jährigen Angeklagten.

Der Grund: Ein niederländischer Richter hatte eine angeordnete Auslieferungshaft noch am Tag ihrer Inkraftsetzung am 24. Juni wieder außer Vollzug gesetzt. Das ergab die Verlesung einer entsprechenden Bescheinigung aus dem Nachbarland.

Der Angeklagte musste seine Papiere in den Niederlanden abgeben

Offenbar sah das niederländische Gericht keine Fluchtgefahr. Zur Sicherheit verpflichtete es den 30-Jährigen aber, sich einmal wöchentlich bei der Polizei in seinem Wohnort Zoetermeer zu melden, wo er auch seine Papiere abgeben musste. Ohne diese – so hatte der Angeklagte seinem hiesigen Anwalt tags zuvor am Telefon erklärt – könne er allerdings nicht nach Bonn kommen.

Und diese Angabe scheint keine fadenscheinige Ausrede zu sein: Es sieht tatsächlich so aus, als ob die niederländische Polizeibehörde dem Mann seine Papiere nicht aushändigte, obwohl ihr bekannt war, dass er zu dem Prozess ins Rheinland reisen musste und dies wohl auch tun wollte. Schließlich war dieser Prozess ja auch der einzige Grund dafür, seinen Ausweis einzuziehen.

Warum sie den Angeklagten nicht einfach an die Grenze eskortierte, wo ihn die deutschen Behörden aufgrund des bestehenden deutschen Haftbefehls sofort in Empfang hätten nehmen können, bleibt zunächst einmal ihr Geheimnis.

Sieben Kilo Kokain und etliche weitere Drogen waren unter dem Kofferraumboden versteckt

Das Verfahren hat aber noch ein paar weitere Merkwürdigkeiten aufzuweisen: Der Mann saß nämlich bereits ein halbes Jahr in deutscher Untersuchungshaft. Weil er sieben Kilo Kokain, knapp sechs Kilo Amphetamin und gut vier Kilo Extasy-Tabletten in einem Spezialfach unter dem Kofferraumboden seiner Oberklasselimousine versteckt hatte, war er nach einer Routinekontrolle an der Raststätte Peppenhoven im September 2019 verhaftet worden.

Mit ihm saßen seine Freundin und deren Mutter in der nicht mehr ganz neuen silbergrauen Mercedes S-Klasse mit italienischen Nummernschildern. Weil die unter einer festgeschweißten Stahlplatte am Boden des Kofferraums deponierten Drogen wohl für sich sprachen und der Fahrer die beiden Frauen offenbar aus der Sache heraushalten wollte, zeigte er sich gegenüber den Ermittlern offenbar schnell geständig.

Warum nun aber ein halbes Jahr verging, nach dem der Angeklagte zwingend aus der U-Haft zu entlassen war, bevor die Staatsanwaltschaft Anklage erhob, bleibt ebenfalls unklar. Möglicherweise erwartete man von weiteren Ermittlungen Erkenntnisse über die Hintermänner und nahm dafür billigend in Kauf, den Mann wieder auf freien Fuß setzen zu müssen.

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