Jecke Verurteilung in Rheinbach Der Nubbel muss für alles büßen

RHEINBACH · Keine Alaaf-Rufe bitte! Schließlich ist das karnevalistische Treiben für diese Session zu Ende. Jedenfalls das in Uniform und Kostüm. Aber lustig darf es auch an Aschermittwoch noch sein.

 Der Karnevalistische Gerichtshof tagte unter dem Vorsitz des Rheinbacher Kernstadt-Dreigestirns v.rechts: Jungfrau Jolanda I. (Roland Kaiser), Prinz Jörg III. (Nawrath), Bauer H.P. I. (Heinz-Peter Watty).

Der Karnevalistische Gerichtshof tagte unter dem Vorsitz des Rheinbacher Kernstadt-Dreigestirns v.rechts: Jungfrau Jolanda I. (Roland Kaiser), Prinz Jörg III. (Nawrath), Bauer H.P. I. (Heinz-Peter Watty).

Foto: Saxler-Schmidt

Tatsächlich wurden die Lachmuskeln kräftig strapaziert beim ersten Nubbel-Gericht, das nach dem elften Närrischen Gebot des Dreigestirns vom Karnevalskomitee Blau-Weiß und der KG Närrischer Schornbusch nach dem traditionellen Fischessen im Schützenhaus auszurichten war. Monika Basteck (2. Vorsitzende der KG Närrischer Schornbusch) und Sigrid Wiersberg (Präsidentin des Karnevalskomitees Blau-Weiß) nahmen ihre Aufgabe ernst. „Erheben Sie sich und empfangen Sie das Hohe Gericht!“, forderten sie Ehrerbietung von den Versammelten für den „Karnevalistischen Gerichtshof“.

Und ein zog das Hohe Dreigestirn-Gericht, wenn auch nach der langen Session noch etwas ungewohnt ohne das übliche „Emol Prinz ze sinn“. Von zwei Justizvollzugsbeamten in Dienstkleidung vorgeführt wurde der Delinquent Nubbel. Auf dem Anklagestuhl sitzend, ließ der Lumpenkerl ahnungsvoll sein Haupt hängen.

Denn alles, was in der Session an „Verstößen gegen närrische Gesetze und Gebräuche sowie insbesondere gegen die vorgenannten 10 Gebote“ geschehen war, sollte zur Anklage kommen. Wie das Urteil ausfallen würde, war eh klar, wurde dem Delinquenten doch kein Verteidiger zuerkannt und der Scheiterhaufen wartete bereits im Hof. Unter anderem „angeklagt und vorgeladen“ waren Bernie Leesemann von der Tomburger Hunnenhorde und Daniel Schneider von der KG Närrischer Schornbusch wegen „Nichttragens verliehener Orden während der Session“.

Während Leesemann eine Krankmeldung vorgelegt hatte, behauptete Schneider, er habe „dem da“ – Nubbel – ein ärztliches Attest übergeben, dass er Orden nicht tragen dürfe. Auf die Frage des Dreigestirns in den Zuschauerraum „Gibt es Entlastungszeugen?“, meldete sich prompt Ehefrau Marion: „Ich! Ja, hier! Der kann auch keine Hausarbeit machen!“ Was mit begeistertem Gelächter und Applaus des Plenums, aber ziemlich überrumpeltem Schweigen des Ehemanns quittiert wurde.

Ob sein Gelöbnis vor dem Hohen Gericht, seiner Ehefrau künftig bei der Hausarbeit zu helfen, wohl überprüft wird? Der Schuldspruch jedenfalls wegen erwiesenen Nicht-Tragens der Orden wurde dem Nubbel aufgeladen. „Angeklagt und vorgeladen“ waren auch alle anwesenden Ratsvertreter, weil entgegen des Gebotes zur Stadtführung „op Platt“ die Repräsentanten der Vereine nicht eingeladen worden waren. Ratsherr Karsten Logemann schlug zur Versöhnung die Wiederholung vor.

An Karl-Heinz Kerstholt blieb ein anderes Vergehen hängen: Er habe beim Anblick des Konterfeis des Dreigestirns im Schaufenster von Optikermeister Michael Firmenich gesagt: „Wat hat der Michael für drei hässliche Vögel im Fenster!“ Zwischenruf Bürgermeister Stefan Raetz: „So darf man Vögel nicht beleidigen!“

Angeklagt waren unter anderem eine Reihe von Ausrichtern von Prinzenempfängen, weil sie sich nicht ans „7. Gebot“ gehalten hatten, „Gerstensaft Pils als Fassbier“ anzubieten, sowie „ein Bürger aus M.“ wegen „des Skandals“ nach der „Dreikönigen“-Sammlung des Bürgermeister-Dreigestirns. Alles in allem Schuldsprüche genug für den Nubbel, der dem Feuer übergeben wurde. Prinz Jörg: „Dagegen sind keine Rechtsmittel möglich.“

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