Großmastbetrieb in Euskirchen Die ersten Puten sind in der Halle

EUSKIRCHEN/RHEINBACH/ SWISTTAL · Swisttal und Rheinbach sind gegen Ansiedlung eines weiteren Großmastbetriebs in Euskirchen. Die in den Nachbarkommunen umstrittene Putenmastanlage auf dem Meerhof an der K 51 (Monikastraße) in Euskirchen-Palmersheim, genehmigt für 38.520 Tiere, hat ihren Betrieb aufgenommen. Das bestätigte der Sprecher des Kreises Euskirchen, Walter Thomassen, jetzt auf Anfrage.

 Putenmast in Euskirchen: In zwei der drei neuen Hallen an der K 51 zwischen Rheinbach und Palmersheim sind bereits Tiere.

Putenmast in Euskirchen: In zwei der drei neuen Hallen an der K 51 zwischen Rheinbach und Palmersheim sind bereits Tiere.

Foto: Wolfgang Henry

Antragsteller Rainer von Meer mit der Schornbuscher Biogas GmbH hat dort drei neue Hallen errichtet. Zwei davon seien bereits mit Tieren besetzt, bei der dritten geschehe dies zurzeit, so Thomassen. Der anfallende Kot soll in der betriebseigenen Biogasanlage im geschlossenen System verwertet werden.

Die Nachbarkommunen Swisttal und Rheinbach sowie die Bürgerinitiative "Frischluft statt Tierfabriken" befürchten, wie mehrfach berichtet, Gefahren für Mensch und Umwelt, insbesondere durch Erreger und multiresistente Keime, luftgetragene Mikroorganismen (Bio-Aerosole) durch Antibiotika-Einsatz sowie Geruchsbelästigung. Zumal auch ein Antrag für eine weitere Putenmast-Anlage nahe der Kreisgrenze auf Burg Ringsheim, in nur wenigen Hundert Metern Entfernung vom Meerhof, besteht. Offen ist aber weiter, ob, wann und in welcher Form diese genehmigt wird.

Grund ist laut Thomassen vor allem die noch ausstehende Stellungnahme des nordrhein-westfälischen Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (Lanuv). Diese sei entscheidend für die Genehmigungsfähigkeit. Das Lanuv müsse das gesamte Verfahren begutachten, zum Beispiel hinsichtlich Natur-, Umwelt-, Lärm-, Anwohner- und Verbraucherschutz. "Relevant ist dabei auch die Ableitung des Oberflächenwassers in den Orbach", so der Kreissprecher. Die Nachbarkommunen hatten dies ebenso wie die Bürgerinitiative als besonders kritisch bewertet.

Darüber hinaus sei der Investor und Antragsteller Jobst von Schaaffhausen noch dabei, den sogenannten Flächennachweis zur Privilegierung als landwirtschaftlicher Betrieb zu erbringen. Damit müsse er nachweisen, dass mindestens die Hälfte des Futters für die 26 600 Tiere auf eigenen, beziehungsweise langfristig gepachteten landwirtschaftlichen Flächen im Umkreis von 20 Kilometern angebaut werde, erläutert Thomassen.

Wenn der Nachweis erbracht sei und die Stellungnahme des Lanuv vorliege, müsse alles zum zuständigen Landesumweltministerium, das eine weitere Prüfung vornehme. Weil der Petitionsausschuss des Landtags sich noch mit der Petition und den Eingaben von Bürgern befasse, müsse der Kreis Euskirchen dem Ministerium jeden neuen Sachstand mitteilen, so Thomassen.

Rheinbachs Bürgermeister Stefan Raetz will sich derweil als Vorsitzender des Ausschusses für Bauwesen und Landesplanung des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie als Mitglied im Ausschuss für Städtebau und Umwelt auf Bundesebene für eine Klarstellung im Baugesetzbuch einsetzen. Und zwar dahingehend, dass eine Genehmigung von Betrieben der Massentierhaltung von der Gesamtbetrachtung aller Betriebe im Umfeld abhängig gemacht werden müsse. Auch will er das Erfordernis eines Bebauungsplans für derartige Fälle erreichen, um den Nachbarkommunen zu gesetzlich festgelegten Beteiligungsrechten zu verhelfen.

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