Gericht Drei Monate Haft für den Turnschuh-Betrüger aus Rheinbach

Bonn/Rheinbach · Mieser App-Trick: Ein privater Anbieter von exklusiven Sammler-Modellen mit Stylefaktor ließ sich täuschen. Die Modelle kosteten mehrere Hundert Euro. Nun muss der Turnschuh-Betrüger in Haft.

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Es gibt Turnschuhe, die sind offenbar begehrt wie Kunstwerke. Ganz zu schweigen von der Poesie, mit der die exklusiven Modelle mit Stylefaktor angeboten werden. Für diese „Vision von Mühe- und Zeitlosigkeit“ jedenfalls gibt es einen großen Markt.

Für einen 29-jährigen Sicherheitstechniker wurde sein Faible für die hochpreisigen Sporttreter zur kriminellen Stolperfalle. Da er nicht bezahlen wollte oder konnte, bediente er sich eines besonders hinterhältigen Tricks. Bei einem privaten Ebay-Anbieter eines solch komfortablen Sammlerstückes (Adidas Yeezy Boost 350 V2) im Wert von 500 Euro täuschte er vor, ihm über eine Handy-App das Geld auf sein Konto zu überweisen. Dabei stand der Verkäufer, mit dem er sich für den Deal auf einem Rheinbacher Parkplatz verabredet hatte, direkt neben ihm. Der ließ sich täuschen und überreichte ihm die Kultware in Grau-Orange.

Der 29-Jährige wurde bereits vor einem halben Jahr vom Amtsgericht Rheinbach allein für diesen Betrug zu drei Monaten Haft verurteilt. Eingestellt wurde ein zweiter angeklagter Fall von Turnschuh-Betrug, bei dem der Angeklagte klassisch vorgegangen war: Für die begehrten Sportschuhe (Adidas Yeezy Boots 350 Oxford TAN), die für 750 Euro im Netz angeboten wurden, zahlte er 350 Euro an und bekam sie im Gegenzug nach Hause geschickt. Den Rest jedoch überwies er nicht.

Laut Urteil kam eine Bewährung nicht mehr in Frage, weil der Angeklagte mit Abitur bereits ein Strafregister mit 14 Eintragungen hat, fast alle wegen Betrugs.

Vor dem Bonner Landgericht war der geständige Betrüger jetzt in Berufung gegangen. Sein Verteidiger hoffte – da der Angeklagte wegen eines anderen Falls bereits in Strafhaft sitzt und zudem noch ein weiteres Betrugs-Verfahren in Euskirchen droht –, dass im Hinblick darauf der Turnschuh-Fall eingestellt wird.

Berufungsrichterin Anja Johansson schien nicht abgeneigt, auch die Staatsanwältin nicht. Aber als sie erfuhren, dass der Angeklagte – ein halbes Jahr nach dem Amtsgericht-Urteil – die ergaunerten Turnschuhe immer noch zu Hause gebunkert und nicht zurück gegeben hatte, war die Richterin nicht mehr verhandlungsbereit: „Das geht zu weit. Wir sind hier nicht bei der Heilsarmee.“

Der Turnschuh-Freak hatte ein Einsehen, auch wenn es ihm sichtlich schwer fiel. Er versprach, die begehrten Sammlerstücke noch vor Jahresende auf die Post zu geben. Daraufhin wurde der Prozess-Termin in das neue Jahr vertagt.

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