Amtsgericht Rheinbach Durch permanentes Linksfahren provoziert

Rheinbach · Wegen Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr musste sich jetzt ein 66-jähriger ehemaliger Kfz-Meister aus dem niederländischen Eindhoven vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten.

Dem Mann war vorgeworfen worden, am 8. August 2012 auf der Autobahn 61 zwischen Weilerswist und Heimerzheim eine 42-Jährige durch dichtes Auffahren bedrängt zu haben, bevor er rechts vorbeigezogen sei und der Frau - wohl aus Ärger über ihre Fahrweise - den Stinkefinger gezeigt habe.

Anschließend sei er wieder auf die linke Fahrspur gewechselt und habe sie somit gezwungen, abrupt zu bremsen. Da der Angeklagte vor Gericht Reue gezeigt und sein Vergehen zu Beginn der Verhandlung auch größtenteils eingeräumt hatte, wurde ihm eine Einstellung des Verfahrens in Aussicht gestellt: unter der Voraussetzung, dass er ein Bußgeld in Höhe von 450 Euro an den Bonner Verein "Arche" zahle, der Sozialkurse für jugendliche Straftäter anbietet.

Der 66-Jährige beteuerte, wie leid es ihm tue. Umso mehr, als in dem Wagen der 42-Jährigen auch drei Kinder (jetzt 13, elf und fünf Jahre alt) gesessen hätten. Er gebe zu, er habe sich doch sehr gewundert, warum sie die ganze Zeit über mit nur 110 Stundenkilometern links gefahren sei.

"Das hätte sie genauso gut rechts tun können, es war ja Platz genug", fügte der Niederländer hinzu. Er sei daher rechts an ihr vorbeigefahren und habe dabei beobachtet, dass die Fahrerin ein Handy am Ohr hielt, während ihr Beifahrer Fotos von seinem Auto gemacht habe.

"Das hat mich gereizt, also habe ich ihr den Vogel gezeigt", erinnerte sich der 66-Jährige. Er habe überholt, sei später auf die linke Spur gewechselt. "Bremsen musste ich dort wegen der Autos vor mir, aber nicht um sie in Bedrängnis zu bringen." Für die 42-Jährige jedoch hatte sich die Sache ganz anders dargestellt, wie sie vor Gericht darlegte.

Der Mann habe sich rücksichtslos verhalten, und zwar so, dass vor allem ihre Kinder einen riesigen Schrecken bekommen hätten. Um den beiden Jungen im Alter von 13 und elf Jahren die Zeugenaussage zu ersparen, und weil die Sache zum Glück keine weiteren Folgen gehabt habe, entschied Amtsrichter Jan Fante im Einverständnis mit allen Beteiligten, das Verfahren einzustellen.

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