Erst die Gutmütigkeit ausgenutzt, dann das Handy gestohlen

RHEINBACH · Weil sie die Gutmütigkeit ihres Opfers ausgenutzt und ihr das Handy gestohlen hatte, hat Richter Jan Fante eine 22-Jährige zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je zwölf Euro verurteilt. Die Imbissverkäuferin war am 28. April gemeinsam mit ihrem Bruder in einer Diskothek in Königswinter feiern gewesen.

Gegen vier Uhr morgens hatten sie gesehen, dass andere junge Leute in ein Taxi mit Ahrweiler Kennzeichen stiegen. Deshalb fragten die Geschwister, ob sie bis Meckenheim mitgenommen werden könnten. Die Gruppe willigte ein.

Während der Fahrt habe ein Mädchen ständig mit einem Handy gespielt, schilderte die Angeklagte: "Mein Bruder hat immer gesagt, ich soll das Handy einstecken. Als das Handy dann runtergefallen ist, habe ich das auch gemacht. Ich war total betrunken." Die SIM-Karte habe sie herausgenommen. Eigentlich aber habe sie das Handy zurückgeben wollen, weil sie ein schlechtes Gewissen gehabt habe.

Was Fante nicht gelten ließ: "Wenn Sie das Handy hätten zurückgeben wollen, hätten Sie einfach die SIM-Karte wieder einlegen und die Besitzerin ausfindig machen können. Es war eine bodenlose Unverschämtheit von Ihnen, sich von dem Mädchen mitnehmen zu lassen und ihr dann das Handy zu klauen." Das Angebot der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen, weil sie nicht vorbestraft sei, hatte die Angeklagte abgelehnt.

"Das ist mir wirklich unverständlich", sagte der Staatsanwalt. Auf die Spur der 22-Jährigen war die Polizei gekommen, weil das Geschwisterpaar wohl anderen Jugendlichen namentlich bekannt war. Der Bruder der Angeklagten sei "gerichtsbekannt", so Fante. Was wohl die Polizei dazu veranlasste, sich auf die Spur zu machen. Das Handy fand die Polizei bei einer Durchsuchung der Angeklagten.

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