Landesregierung fordert Klärung im Bundesrat Flutbetroffene im Ungewissen: Wird die Antragsfrist für Wiederaufbauhilfen verlängert?

Region. · Ende 2022 kam die gute Nachricht für Flutbetroffene, die Frist für Anträge auf Wiederaufbauhilfen werde verlängert. Aus Sicht der NRW-Landesregierung steht das allerdings noch gar nicht fest.

 Auch 20 Monate nach der Flut ist der Wiederaufbau noch nicht abgeschlossen, wie hier in Odendorf. Daher soll auch die Frist für Anträge auf Wiederaufbauhilfen verlängert werden.

Auch 20 Monate nach der Flut ist der Wiederaufbau noch nicht abgeschlossen, wie hier in Odendorf. Daher soll auch die Frist für Anträge auf Wiederaufbauhilfen verlängert werden.

Foto: Juliane Hornstein

Das zweite Frühjahr nach der Flutkatastrophe steht vor der Tür – und noch immer sind in den betroffenen Städten und Dörfern die Spuren deutlich zu erkennen. Der Wiederaufbau wird weiter Zeit in Anspruch nehmen, vor allem wird aber Geld gebraucht. Soll finanzielle Hilfe aus dem Wiederaufbaufonds des Landes NRW kommen, ist Eile geboten. Denn trotz der Bekundung, die Fristen für die Anträge auf Wiederaufbauhilfe zu verlängern, ist das bislang offenbar nicht in die nötige rechtliche Form gegossen worden. Die Landesregierung hat daher eine Initiative im Bundesrat gestartet mit dem Ziel, die derzeitige Frist für Anträge vom 30. Juni 2023 bis zum 30. Juni 2026 zu verlängern.