Zu Unrecht Fluthilfen beantragt Betrügerin aus Rheinbach vermasselt eigenes Berufungsverfahren

Rheinbach/Bonn · Gegen ihre Verurteilung zu neun Monaten Haft ohne Bewährung hatte eine Frau aus Rheinbach Berufung eingelegt. Warum die Verhandlung jetzt geplatzt ist.

 Rheinbach wurde vom Hochwasser im Juli 2021 schwer getroffen. Eine betrügerische 46-Jährige hatte zu Unrecht Fluthilfe beantragt und wurde zu neun Monaten Haft verurteilt.

Rheinbach wurde vom Hochwasser im Juli 2021 schwer getroffen. Eine betrügerische 46-Jährige hatte zu Unrecht Fluthilfe beantragt und wurde zu neun Monaten Haft verurteilt.

Foto: dpa/Marius Becker

Ratlose Gesichter im Gerichtssaal: Eine 46-jährige Frau aus Rheinbach war wegen Betrugs vom Amtsgericht der Vorgebirgsstadt zu einer Haftstrafe von neun Monaten ohne Bewährung verurteilt worden, weil sie zu Unrecht Fluthilfen beantragt hatte. Das Amtsgericht hatte die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt, da die Angeklagte mehrfach und einschlägig vorbestraft ist.

Dagegen hatte die Frau Rechtsmittel eingelegt, aber als sich die Angeklagte auch nach einer knappen halben Stunde Wartezeit nicht vor der Berufungskammer am Bonner Landgericht sehen ließ, blieb dem Vorsitzenden Richter keine andere Wahl, als den Berufungsantrag zu verwerfen.

Auch der Verteidiger wusste nicht, wo die 46-Jährige ist

Warum die Angeklagte sich nicht im Gerichtssaal zeigte, blieb auch für den Verteidiger der Frau unklar: Seine Mandantin sei – nicht zuletzt wegen eines „gewichtigen Drogenproblems", wie es bereits in dem Amtsgerichtsurteil hieß – nicht sehr mobil und zudem habe man ihr erst vor wenigen Tagen den Rollator gestohlen.

Mit dem neuen Modell dürfte sie dann demnächst ihre Runden auf dem Gefängnishof drehen, denn die verhängte Haftstrafe ist nach der verworfenen Berufung nun rechtskräftig. Möglicherweise versucht ihr Anwalt die 47-Jährige aber statt im Knast in einer Entziehungsmaßnahme unterzubringen.

Beim Betrugsversuch ungeschickt vorgegangen

Nur eine Woche nach der verheerenden Flut vom 15. Juli 2021, die auch weite Teile Rheinbachs in Mitleidenschaft gezogen hatte, beantragte die Verurteilte am 23. Juli für sich und – ohne dessen Wissen auch für ihren Vermieter – Soforthilfe für Flutopfer. Ihr Ungeschick im Umgang mit dem Antragsformular entpuppte sich im Nachhinein als Glück im Unglück für die Frau: weil sie die Grenze des Mindestschadens in Höhe von jeweils 5000 Euro mit den von ihr angegebenen, angeblich zerstörten Gegenständen nicht erreichte, verurteilte sie das Amtsgericht in diesen beiden Fällen nur wegen versuchten Computerbetrugs.

Bei einem dritten Anlauf am 4. August gab die gelernte Bäckereifachverkäuferin dann noch ein selbstverständlich ebenfalls nicht beschädigtes E-Bike mit an und kassierte aufgrund der nun erreichten Mindestschadenssumme eine Entschädigung von 1500 Euro.

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