Prozess vor dem Rheinbacher Amtsgericht Fortsetzung der Verhandlung gegen einen 22-jährigen Meckenheimer ohne Urteil

RHEINBACH · Auch die Fortsetzung der Verhandlung gegen einen 22-jährigen Meckenheimer wegen Raubes, Bedrohung, Nötigung und Fahrens ohne Führerschein vor dem Rheinbacher Amtsgericht (der GA berichtete) brachte gestern kein Urteil.

 Verfahren gegen den 22-Jährigen Meckenheimer blieb ohne Urteil (Symbolbild)

Verfahren gegen den 22-Jährigen Meckenheimer blieb ohne Urteil (Symbolbild)

Foto: ap

Einer der beiden kriminalpolizeilichen Vernehmungsbeamten war verhindert, soll aber in einer weiteren Fortsetzung noch als Zeuge gehört werden. Richter Jan Fante riet dem Angeklagten, bis dahin über ein Geständnis nachzudenken.

Wie berichtet, soll der 22-Jährige am 2. Juni 2012 vor einem Meckenheimer Spielcasino einem 19-Jährigen Schläge angedroht und dessen Autoschlüssel verlangt haben, die dieser ihm dann auch ausgehändigt hatte. Der Angeklagte fuhr mit dem Auto davon, obwohl er keinen Führerschein besaß. Während der Geschädigte in der polizeilichen Vernehmung klare Aussagen gemacht hatte, konnte er sich in der Gerichtsverhandlung angeblich an nichts erinnern, weil er stark betrunken gewesen sei.

Davon allerdings war in den Protokollen der Polizei nichts zu lesen. Gestern sagte ein 48-jähriger Kriminalbeamter dazu: "Er war ganz klar orientiert. Wäre er betrunken gewesen, hätten wir ihn auch gar nicht vernommen, denn dann wäre seine Aussage nicht verwertbar gewesen." Für den Richter blieb weiter offen, wieso der Geschädigte selbst die Polizei gerufen hatte, bei den Vernehmungen klare Aussagen machte, im Zeugenstand aber "so gemauert" habe.

"Hinten im Saal saßen vier Freunde vom Angeklagten, vielleicht deshalb", wiederholte er seine Vermutung, der Geschädigte könnte bedroht werden. Der verlesene schriftliche Bericht der Bewährungshelferin des Angeklagten fiel nicht positiv aus. Sie kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte sich auf Kosten seiner Eltern ein bequemes Leben eingerichtet habe. Was er an Zielen nenne, wie etwa höherer Schulabschluss, passe oft nicht zusammen mit dem, was er in die Tat umsetze. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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