Amtsgericht Rheinbach Frau übersah Kradfahrer - 49-Jährige muss Geldbuße zahlen

RHEINBACH · Wegen fahrlässiger Körperverletzung musste sich jetzt eine 49-Jährige aus Meckenheim vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Der Frau war vorgeworfen worden, am 10. September 2012 an der Kreuzung Ohlengäßchen/Adendorfer Straße einen von rechts kommenden Motorradfahrer übersehen zu haben, so dass der Mann stürzte und sich verletzte.

Das Verfahren wurde gegen die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 250 Euro vorläufig eingestellt, da es sich aus Sicht des Amtsrichters Jan Fante um einen typischen Fall von "Augenblicksversagen" gehandelt habe. Wenn die Summe bezahlt ist, ist das Verfahren somit endgültig abgeschlossen.

Ereignet hatte sich der Unfall am späten Abend gegen 23 Uhr. Die Angeklagte erinnerte sich, dass sie die Kreuzung geradeaus habe überqueren wollen und keinen Motorradfahrer wahrgenommen habe, bis es plötzlich zum Zusammenstoß gekommen sei. "Der Mann ist gestürzt, sein Motorrad rutschte noch ein Stück weiter", schilderte die 49-Jährige.

Sie habe angehalten und sei zur Unfallstelle gelaufen, um dem Mann zu helfen, dessen Arm offensichtlich gebrochen war. Anhand der Bremsspur, so ergänzte der Strafverteidiger, lasse sich rekonstruieren, dass der Motorradfahrer deutlich schneller als 50 Stundenkilometer gewesen sein müsse.

Der Geschädigte - ein 19-Jähriger aus Wachtberg - sagte vor Gericht, er habe das von links kommende Auto der Frau heranrollen gesehen aber gedacht, er schaffe es noch, rechtzeitig an ihr vorbeizukommen. Diese Rechnung ging allerdings nicht auf, und trotz einer Vollbremsung war die Kollision letztlich nicht mehr zu verhindern.

An dem Motorrad entstand Totalschaden. Und zusätzlich zu dem Armbruch erlitt der 19-Jährige leichte Verbrennungen an den Beinen, da er "in Bademode" unterwegs gewesen sei. "Das passiert mir auch nicht wieder", fügte der Zeuge hinzu.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort