Prozess gegen Autofahrer in Rheinbach Gedrängelt und ausgebremst

Rheinbach · Weil 39-jähriger Autofahrer auf der A61 erst gedrängelt, dann einen anderen Verkehrsteilnehmer rechts überholt und schließlich ausgebremst hat, hat ein Strafrichter am Rheinbacher Amtsgericht den Mann zu einer Geldstrafe veruteilt und ein Fahrverbot erteilt.

 Das Amtsgericht in Rheinbach.

Das Amtsgericht in Rheinbach.

Foto: Hendrikje Krancke

Ein Strafrichter am Rheinbacher Amtsgericht hat einen 39-Jährigen wegen mehrfacher Nötigung und Gefährdung im Straßenverkehr zu 50 Tagessätzen von jeweils 60 Euro Geldstrafe sowie einem Monat Fahrverbot verurteilt. Der Mann hatte verkehrswidrig auf der rechten Fahrspur überholt und beim Spurwechsel abgebremst. Staatsanwalt und Richter waren sich einig, dass der Angeklagte mit diesem Urteil noch „gut wegkomme“. Zugute hielten sie ihm, dass er bis dato weder Vorstrafen noch Einträge im Verkehrszentralregister hatte.

Der Angeklagte gab an, sich bei der Fahrt auf der Autobahn A61 im Juli vergangenen Jahres, durch andere Verkehrsteilnehmer provoziert gefühlt zu haben. In Höhe der Abfahrt Rheinbach sei auf der linken Fahrspur ein Auto „viel zu langsam“ gefahren, sagte der 39-jährige Chirurg. „Da habe ich mich entschieden, ihn rechts zu überholen.“ Beim Wiedereinscheren habe es mit etwa 40 Metern genügend Abstand gegeben. „Das war nicht knapp“, war der Angeklagte überzeugt.

Unterschiedliche Sichtweisen auf das Geschehen

Dass der andere Fahrer ihm dann „Fernlicht gegeben“ hatte, habe er nicht seinem verkehrswidrigen Überholen und knappen Spurwechsel zugeschrieben. Vielmehr habe er gedacht, er könnte eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen haben und der hinter ihm Fahrende habe ihn vor einem „Blitzer“ warnen wollen.

Dass er rechts überhole, komme schon mal vor, weil er seinen Führerschein in Dubai gemacht habe und viel in England unterwegs sei, wo Linksverkehr herrsche, sagte der Angeklagte. Aus Sicht der Zeugen, einem 33-jährigen Lehrer und einer 27-jährigen Rechtsreferendarin, ergab sich ein anderes Bild. Der Angeklagte sei mit etwa 140 Stundenkilometern angekommen und habe länger hinter ihm „gedrängelt“, als er selbst mit etwa 110 bis 120 Stundenkilometern hinter anderen Autos auf der linken Spur eine Reihe Lkw überholt habe, so der 33-jährige. Schließlich habe der Angeklagte ihn rechts überholt und in einem Abstand von kaum zwei Metern vor ihm wieder eingeschert, weshalb er selbst extrem stark abbremsen und nach rechts zwischen die Lkw einscheren musste.

Auf seine Warnung mit akustischer und Lichthupe habe der Angeklagte mit starkem Abbremsen und Warnblinker reagiert, bestätigte die 27-jährige Beifahrerin. sax

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