Verhandlung am Amtsgericht Geldstrafe nach Prügelei in der JVA Rheinbach

Rheinbach · Dass ein 31-jähriger Häftling einen Mitgefangenen geschlagen hatte, sah das Rheinbacher Amtsgericht als erwiesen an. Aus zwei Gründen fiel seine Geldstrafe aber nicht so hoch aus, wie man hätte erwarten können.

 Der 31-Jährige schlug seinen Mitgefangenen in der JVA, aber dieser schlug auch zurück.

Der 31-Jährige schlug seinen Mitgefangenen in der JVA, aber dieser schlug auch zurück.

Foto: picture alliance / Karl-Josef Hi/Karl-Josef Hildenbrand

Abstreiten war zwecklos: Auf einem Überwachungsvideo war eindeutig zu sehen, dass ein 31-jähriger Häftling der JVA Rheinbach in einer Freistunde nach einer kurzen verbalen Auseinandersetzung als Erster auf einen Mitgefangenen eingeschlagen hatte. Das hatte ihm in der JVA bereits eine Disziplinarmaßnahme mit mehrmonatiger Einzelhaft eingebracht. Jetzt musste er sich auch vor dem Strafrichter des Rheinbacher Amtsgerichts wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten.

„Das Video zeigt, dass es vorher eine erregte Diskussion gab und der Angeklagte als Erster zuschlägt“, stellte der Richter nach Sichtung des Videomitschnitts fest. „Dann kam es zu einer mehr oder weniger einvernehmlichen Prügelei. Aber der entscheidende Punkt ist: Der Angeklagte hat zuerst zugeschlagen.“

Was der Auslöser für den Ausraster gewesen war, daran konnte sich der Angeklagte angeblich nicht mehr erinnern. Die Vorstrafen des Mannes allerdings waren beträchtlich: gemeinschaftlicher Diebstahl, Diebstahl mit Waffen, gefährliche Körperverletzung, Urkundenfälschung, Nötigung, Betrug, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und diverse andere Delikte.

Eigentlich habe er nach Italien gewollt, erklärte der Georgier, er sei aber 2013 in Deutschland wegen Diebstahls festgehalten worden und soll abgeschoben werden. Trotz seines Vorstrafenregisters plädierte sein Verteidiger auf eine geringe Geldstrafe, weil „der Geschädigte auch massiv ausgeteilt“ habe und weil dieser auch keine größeren Verletzungen erlitten habe.

Dem schlossen sich auch Staatsanwältin und Strafrichter an: 90 Tagessätze zu je fünf Euro sowie die Kosten des Verfahrens muss der Häftling tragen.

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