Amstgericht Rheinbach Geldstrafe wegen Hausfriedensbruchs

RHEINBACH · Wegen Hausfriedensbruchs sind jetzt zwei Freunde aus Mönchengladbach vor dem Rheinbacher Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen zu 25 Euro - also insgesamt 500 Euro - verurteilt worden. Vom Vorwurf des versuchten Diebstahls wurden der 48-Jährige und 54-Jährige jedoch freigesprochen, weil ihnen die Tat nicht nachzuweisen war.

Die beiden sollen am 16.September 2012 zwischen 19 und 20 Uhr auf dem Gelände der Kieswerke Rheinbach bei Swisttal-Buschhoven einen Alarmknopf gedrückt haben, um das Förderband abzuschalten und somit an wertvolle Kupferkabel zu gelangen. Das wiesen die Angeklagten entschieden von sich. "Wir sind dort spazieren gegangen und haben ein Gewässer entdeckt, das sich zum Angeln eignen könnte. Das wollten wir uns näher anschauen", erklärte der 48-Jährige.

Davon hätten sie allerdings kein Wort gesagt, erinnerte sich der Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma, der mit einem Kollegen aufs Betriebsgelände gefahren war, um nachzusehen, was die Störung der Anlage verursacht habe. "Erst sagten sie, sie hätten sich verlaufen. Dann, als wir sie nach draußen begleiten wollten, hieß es, das sei nicht nötig. Sie würden sich ja auskennen. Das kam mir komisch vor, also hab' ich die Polizei gerufen."

Bei dem jüngeren Mann wurde ein Kabelprüfer gefunden und im Auto, das zwei Kilometer von den Kieswerken entfernt stand, auch eine Kabelschere. Womit der Verdacht nahe gelegen habe, dass die beiden das Gelände hatten auskundschaften wollen, so ein Polizeibeamter. Während sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft damit der Tatvorwurf bestätigt habe, argumentierte Amtsrichter Jan Fante anders. Er halte es zwar für möglich, dass ein späterer Diebstahl geplant gewesen sei. Dennoch hätten sich die Männer an diesem Tag nur des Hausfriedensbruchs strafbar gemacht. Eine Vorbereitungshandlung reiche für eine Verurteilung wegen versuchten Diebstahls nicht aus.

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