Gerichtsverhandlung in Rheinbach Mutter brach Lehrerin wegen Handy die Hand

Rheinbach · Eine Lehrerin behielt das Handy einer Schülerin ein. Ihre Mutter geriet darüber so in Rage, dass sie im Streit mit der Lehrerin handgreiflich wurde. Vor Gericht hatte die Mutter damit schlechte Karten.

 Der Streit um ein Handy endete mit einem angebrochenen Knochen – und vor Gericht.

Der Streit um ein Handy endete mit einem angebrochenen Knochen – und vor Gericht.

Foto: dpa-tmn/Robert Günther

Durch einen Schlag auf die Hand hat die wütende Mutter einer Schülerin eine Lehrerin im Dezember vergangenen Jahres so stark verletzt, dass deren Mittelhandknochen angebrochen war. Dafür musste sie sich gestern vor dem Strafgericht am Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Die Mutter war angeklagt wegen Körperverletzung, nachdem sie Einspruch gegen einen Strafbefehl über 30 Tagessätze zu je 40 Euro, insgesamt 1200 Euro eingelegt hatte.

Der Hintergrund: Eine andere Lehrerin hatte der Schülerin im Unterricht das Handy abgenommen. Weil dies schon das dritte Mal war, musste die Mutter das Handy gegen Unterschrift in der Schule abholen. Dahin war sie nach Schilderungen der verletzten Lehrerin und der Schulverwaltungsassistentin schon ziemlich in Rage gekommen. Sie  habe die Lehrer fortgesetzt als „Diebe“ beschimpft, die das Handy ihrer Tochter zu Unrecht einbehalten hätten.

Da sich die Mutter nicht habe beruhigen lassen, habe sie sich dieser abgewendet, das Handy mit der rechten Hand auf die Theke im Schulsekretariat gelegt und die Hand darauf liegen lassen, schilderte die Lehrerin die anschließenden Ereignisse. Sie habe dann noch gehört, wie die Tochter auf dem Flur gerufen habe: „Mama, bitte lass!“ Doch da habe die Mutter ihr schon auf die rechte Hand geschlagen und das Handy darunter weggezogen.

Angeklagte kann sich nicht an einen Schlag erinnern

Wie schwer die so entstandenen Schäden sind, zeigen Röntgen- und MRT-Aufnahmen. Aufgrund von Verletzungen an Gelenkkapsel und Bändern sind Mittel- und Ringfinger nicht mehr beweglich. Möglicherweise wird sogar noch eine Operation erforderlich. Die Schwere sei darauf zurückzuführen, dass das Handy unter ihrer Hand gelegen habe, als die Mutter darauf schlug, schilderte die betroffene Lehrerin  vor Gericht.

Die Mutter hingegen wollte von einem Schlag nichts wissen. Sie habe der Lehrerin das Handy lediglich aus der Hand gezogen. Staatsanwältin und Strafrichter hielten allerdings die Zeugenaussagen für glaubwürdig. Der Verteidiger empfahl seiner Mandantin, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Über die 1200 Euro hinaus wird sie nun die Kosten für ihren eigenen Anwalt, den der Lehrerin und des Verfahrens zahlen. Auch Schmerzensgeld wird noch auf sie zukommen. Über dessen Höhe kann erst entschieden werden, wenn die Folgen der Verletzung klar sind.

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