Urteil in Rheinbach Gericht zieht Auto von alkoholkrankem Swisttaler ein

Rheinbach · Den Führerschein ist er längst los, trotzdem fuhr ein alkoholkranker Swisttaler weiter Auto. Das Rheinbacher Amtsgericht zieht seinen Wagen jetzt ein. Ein weiteres Fahrzeug, auf das der Mann noch Zugriff hat, muss er verkaufen.

 Symbolfoto.

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Er kann es nicht lassen: Mal mit Alkohol, mal ohne sitzt ein Swisttaler am Steuer seines Wagens, obwohl er seinen Führerschein längst hat abgeben müssen. Nun nahm der 57-Jähriger erneut auf der Anklagebank Platz. Weil er im Mai 2019 erneut erwischt worden war, verurteilte ihn der Strafrichter zu sechs Monaten Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Sein Auto aber wird eingezogen. Damit folgte das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Und nicht nur das: Ein weiteres Fahrzeug, auf das der Mann noch Zugriff hat, muss er verkaufen.

Seit etwa 2001 hat der Mann Probleme mit Alkohol. Damals hatte er die Trennung von seiner Frau nicht verkraftet, weitere Schicksalsschläge folgten, wie das Gericht erläuterte. Seinen Kummer ertränkte der Mann im Alkohol, von dem er schließlich abhängig wurde. Immer wieder fuhr Mann betrunken, wurde erwischt und verlor den Führerschein. Entsprechende Strafen folgten, wie aus seinem Auszug aus dem Bundeszentralregister hervorgeht.

Inzwischen hat der Swisttaler eine Bewährungshelferin, und die stellte ihm vor Gericht eine positive Sozialprognose aus. Unter anderem, weil er das Alkoholproblem erkannt hat und eine Entziehung machen will. „Er gibt sich richtig Mühe“, lobte sie. Das erkannten auch Staatsanwaltschaft und Gericht. Allerdings muss sich der Verurteilte in den kommenden drei Jahren straffrei führen, sonst droht doch noch Haft.

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