Gerichtsverhandlung in Rheinbach Rottweiler-Halter muss erneut Geldbuße zahlen

Rheinbach · Weil der Rottweiler eines 51-Jährigen vergangenen November eine Hundehalterin gebissen hatte, hatte der Mann ein Bußgeld zahlen müssen. Sein Verhalten vor Gericht veranlasste den Richter nun, ihm erneut eine Geldstrafe aufzubrummen.

 Nach dem Biss eines Rottweilers war das Opfer zwei Wochen krankgeschrieben.

Nach dem Biss eines Rottweilers war das Opfer zwei Wochen krankgeschrieben.

Foto: Franziska Kraufmann/Illustration

Dass er nun eine Geldbuße von 500 Euro zahlen muss, weil sein Rottweiler die 20-jährige Halterin eines Chihuahau in den Arm gebissen hatte, hat ein 51-jähriger Hundehalter sich selbst zuzuschreiben. Der Grund ist das Verhalten des 51-Jährigen in der Verhandlung gegen ihn wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung: Er versuchte mit anwaltlicher Unterstützung, die Schuld auf die junge Frau zu schieben und sich selbst durch die Schilderung seines eigenen angeblich vorbildlichen Verhaltens als unschuldig darzustellen.

Obwohl die Sache zivilrechtlich und ordnungsrechtlich geklärt war und entsprechende Bußgelder gezahlt worden waren, hielt der Strafrichter die Zahlung eines weiteren Bußgeldes für notwendig. „Da wurde der Geschädigten Unrecht getan“, war er sicher.

Rottweiler war ungeleint

Im November 2020 war die 20-Jährige mit ihrem Chihuahua beim Morgenspaziergang im Wald, als der unangeleinte Rottweiler ohne Begleitung auf die beiden zugelaufen kam. Weil sie Angst um ihren viel kleineren Chihuahua hatte, nahm sie diesen auf den Arm. Der Rottweiler sprang an ihr hoch und biss sie schließlich in den Arm. Als der 51-jähriger Besitzer des Rottweilers kam, gab er gegenüber der jungen Frau einen falschen Namen und einen falschen Wohnort an. Zudem behauptete er, dass der Rottweiler gar nicht sein eigener sei. Beides leugnete er vor Gericht und wies der Besitzerin des Chihuahua selbst die Schuld zu, weil sie ihren Hund nicht auf den Arm hätte nehmen sollen.

Weil beide im gleichen Ort wohnen, „kannte man sich vom Sehen“, sagte die Geschädigte. Anzeige erstattet sie, nachdem der Besitzer des Rottweilers auf mehrmaliges Klingeln an seiner Haustür nicht geöffnet hatte. Die Bisswunde habe genäht werden müssen, sie sei zwei Wochen krankgeschrieben gewesen. Ihre Kleidung habe sie ersetzt bekommen, ebenfalls 500 Euro Schmerzensgeld. Das Verfahren gegen den Rottweiler-Besitzer wurde vorläufig eingestellt mit der Auflage der Zahlung des Bußgeldes von 500 Euro an die Staatskasse.

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