Rheinbach Haftstrafe nach Ausraster im Amtsgericht

RHEINBACH · Sein Ausraster im Rheinbacher Amtsgericht brachte einem 31-Jährigen jetzt drei Monate und zwei Wochen Haft ohne Bewährung ein. Der Mann hatte im November vergangenen Jahres während einer Verhandlung vor dem Familiengericht einen Justizbeamten ins Gesicht geschlagen, eine Kriminalbeamtin beleidigt und Widerstand gegen mehrere Polizei- und Justizbeamte geleistet, die eingegriffen hatten.

Vor dem Familiengericht war es um das Besuchsrecht für seine siebenjährige Tochter gegangen - für den Vater ein jahrelanges Reizthema, seit die Mutter des Kindes sich von ihm getrennt hatte. Der Mann hatte sich immer mehr aufgeregt, sodass die Richterin ihn bat, den Saal zu verlassen und sich zu beruhigen. Ein Justizbeamter wollte ihn daraufhin am Arm fassen und hinausbegleiten. Der 31-Jährige wehrte sich und schlug den Bediensteten ins Gesicht.

Der Tumult war im Flur zu hören, sodass zwei dort wartende Kriminalbeamte in den Saal eilten. Gemeinsam mit zwei uniformierten Kollegen und dem Justizbeamten gelang es ihnen, den Mann zu Boden zu ringen und zu fesseln. Die Kriminalbeamtin hatte der Mann als "Witzfigur" beleidigt.

Für den Verteidiger des Angeklagten war alles ein gezieltes "Spielchen" der Mutter, die mit allen Mitteln versuche, den Kontakt zwischen Vater und Tochter zu verhindern. Es hatte schon gerichtlich angeordnete Annäherungsverbote gegeben, an die der Vater sich nicht gehalten hatte. So war er unter anderem wegen Nachstellungen und Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz verurteilt worden. Bis 2015 stand er unter Bewährung. Wie die Bewährungshelferin vor dem Strafgericht schilderte, habe sie eine vollständige Wesensveränderung bei dem 31-Jährigen beobachtet.

"Als ich ihn 2007 kennenlernte, war er ein ruhiger Klient. Er war gut zu führen und hat sich an Auflagen gehalten", schilderte sie. "Das ist 2013 ganz anders. Er kriegt keine Ruhe, weil er sein Kind sehen will. Er ist schwer zu steuern, wenn er einmal in dieser Schraube drin ist." Noch diesen Monat solle es wieder eine Verhandlung vor dem Familiengericht zum Umgangsrecht geben, so die Bewährungshelferin, was ihr Sorgen bereite: "Ich sehe da schon Gefährdungspotenzial, je nachdem wie das ausgeht", sagte sie.

150 Sozialstunden, die ihm 2012 auferlegt worden waren, hatte der Angeklagte nicht ableisten wollen. Alles in allem sah Richter Jan Fante somit keine gute Sozialprognose für den Angeklagten und deshalb keine Möglichkeit, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.

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