Amtsgericht Rheinbach Im Rausch ausgerastet - 24-Jähriger zu 700 Euro Geldstrafe verurteilt

RHEINBACH · Manchmal besser geschwiegen hätte ein 24-jähriger Angeklagter, der vom Rheinbacher Amtsgericht wegen Körperverletzung zu 700 Euro Geldstrafe verurteilt worden ist. Zu einem positiven Bild seiner Person trugen seine Bemerkungen nämlich nicht gerade bei.

"Für Sie mögen eine Flasche Wodka und zwei Flaschen Bier viel sein, Herr Richter, aber für einen Russen nicht!" oder auch "Ich verstehe, dass ich nach dem Gesetz eine Straftat begangen habe, aber hier ging es um meine Familie und auf die passe ich auf!"

Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert zeigte sich angesichts dieser "Philosophie" einigermaßen erstaunt, dass der Angeklagte "bei dieser Einstellung" bis zu jenem Tag im Juni dieses Jahres "anstandslos und geradlinig und ohne Vorstrafen" durchs Leben gegangen war. Nach dem Genuss der genannten Menge Alkohol hatte den 24-Jährigen ein Anruf seiner "heulenden" Schwester mit der Nachricht erreicht, dass ein junger Mann in einer Rheinbacher Ortschaft mit ihr Streit angefangen habe.

"Ich hatte schon mit Kollegen getrunken, einer hat mich dann dahin gefahren und ich bin völlig ausgerastet. Dann kam eins zum anderen. Ich bin ohne zu fragen direkt auf den Jungen drauf", schilderte der Angeklagte. Allerdings hatte er den falschen jungen Mann in den Bauch geschlagen, wie ihm klar geworden sei, als seine Schwester geschrien habe: "Der nicht! Der andere!" Und ohne Zögern habe er sich umgedreht und "dem anderen eine gegeben". Danach habe er einen Blackout gehabt, so der 24-Jährige.

Ins Gesicht geschlagen habe ihn der Angeklagte, so einer der beiden Geschädigten, ein 23-jähriger Swisttaler. Er sei sofort zu Boden gegangen und habe die nächste Erinnerung erst, als Freunde ihn aufgehoben hätten, schilderte er. Die stationäre Aufnahme ins Krankenhaus habe er trotz Kopfschmerzen, Erinnerungslücke, dicker geschwollener Wange und schmerzender Rippen aber verweigert. Einmal habe der Angeklagte ihn danach angerufen, erzählte er. Dabei habe er sich entschuldigen wollen, so der Angeklagte selbst, der diese Entschuldigung vor Gericht wiederholte.

Ein 21-jähriger Rheinbacher, der als erster einen Tritt in den Bauch bekommen hatte, empfand diesen Angriff als weniger dramatisch. "Ich bin Kampfsportler und weiß, dass man in solchen Situationen den Körper anspannen muss", sagte er. Da die Zeugen nicht sicher sagen konnten, ob der Angeklagte den am Boden Liegenden noch getreten hatte, sahen Staatsanwaltschaft und Richter nicht gefährliche, sondern "nur" einfache Körperverletzung als erwiesen an. Hoch an rechnete Richter Schulte-Bunert dem Angeklagten seine Entschuldigung beim Geschädigten und blieb mit 700 Euro Geldstrafe plus Verfahrenskosten unter der Forderung des Staatsanwalts von 1000 Euro Geldstrafe.

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